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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 13.11.2020
- 4 L 3804/20.GI -
Eilantrag gegen Corona-Beschränkungen für Schmiedekurs abgelehnt
Untersagung von Schmiedekursen fällt unter die aktuelle hessische Verordnung
Das VG Gießen hat entschieden, dass eine Anbieterin von Schmiedekursen ihre Kurse aufgrund der hessischen Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie aktuell bis Ende November 2020 nicht durchführen darf.
Diese Anbieterin wandte sich in dem Eilverfahren dagegen, dass sowohl das für sie zuständige Gesundheitsamt als auch die Gemeinde die Auffassung vertreten, dass die von ihr regelmäßig angebotenen
Schmiedekurs als Freizeitveranstaltung untersagt
Das Verwaltungsgericht Gießen führt in seiner Entscheidung aus, dass die
Keine wirtschaftliche Existenzbedrohung
Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der CoKoBeV bewertet die Kammer die Erfolgsaussichten hinsichtlich der in der Rechtsprechung aktuell unterschiedlich vertretenen Auffassungen als offen. Der Antragstellerin würden durch die zeitweise Untersagung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29465
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