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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015
- 2 Ws 448/14 -
Kein Ordnungsgeld wegen Sitzenbleiben des Angeklagten bei Eintritt des Richters nach vorangegangener Sitzungspause
Kein ungebührliches Verhalten im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG
Bleibt ein Angeklagter bei Eintritt des Richters nach einer vorangegangenen Sitzungspause sitzen, stellt dies kein ungebührliches Verhalten im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG dar. Die Verhängung eines Ordnungsgelds ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 fand gegen einen
Sitzenbleiben bei Eintritt des Richters nach Verhandlungspause rechtfertigt nicht Verhängung eines Ordnungsgeldes
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des
Keine Ungebühr wegen Sitzenbleiben nach Aufforderung zum Erheben
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts liege auch dann kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20549
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