wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ungebührliches Verhalten“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 15.05.2017
- 3 Ws 790/16 -

Moslem kann Aufstehen zur Urteilsverkündung nicht aus religiösen Gründen verweigern

Verweigertes Aufstehen zieht Ordnungsgeld nach sich

Ein Moslem darf das Aufstehen zur Urteilsverkündung nicht aus religiösen Gründen verweigern. Denn der Islam verbietet dieses Aufstehen nicht. Verweigert daher ein Moslem das Sicherheben zur Urteilsverkündung, kann dies ein Ordnungsgeld gemäß § 178 Abs. 1 des Gerichts­verfassungs­gesetzes (GVG) nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich ein Angeklagter im Oktober 2016 beim Amtsgericht Mannheim zur Verkündung des Urteils aufzustehen. Trotz Ermahnung und wiederholter Aufforderung der vorsitzenden Richterin lehnte der Angeklagte ein Aufstehen ab. Zur Begründung führte er an, dass ihm als Moslem das Aufstehen nur für Allah erlaubt sei. Die Richterin sah dies anders und verhängte gegen den Angeklagten wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld von 300 Euro. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Angeklagten.Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015
- 2 Ws 448/14 -

Kein Ordnungsgeld wegen Sitzenbleiben des Angeklagten bei Eintritt des Richters nach vorangegangener Sitzungspause

Kein ungebührliches Verhalten im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG

Bleibt ein Angeklagter bei Eintritt des Richters nach einer vorangegangenen Sitzungspause sitzen, stellt dies kein ungebührliches Verhalten im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG dar. Die Verhängung eines Ordnungsgelds ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 fand gegen einen Angeklagten vor dem Amtsgericht Breisach am Rhein eine Hauptverhandlung statt. Zu Beginn der Hauptverhandlung blieb der Angeklagte trotz gegenteiliger Aufforderung bei Betreten des Saals durch die Richterin auf seinem Platz sitzen. Er berief sich dabei auf die deutsche Verfassung. Er wurde aufgrund des Sitzenbleibens... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12.10.1994
- 1 Ws 672/94 -

Erscheinen vor Gericht mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen T-Shirt stellt kein ungebührliches Verhalten dar

Verhängung von Ordnungsgeld unzulässig

Erscheint ein Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen T-Shirt, so rechtfertigt dies nicht die Verhängung von Ordnungsgeld. Ein ungebührliches Verhalten ist in dem Tragen von Freizeitkleidung nämlich nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erschien im August 1994 ein Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen Shirt. Auf dem Shirt war der Aufdruck: "Levi Strauss, USA". Das Gericht hielt dies für ein ungebührliches Verhalten und verhängte gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld von 150 DM. Dieser legte gegen die Verhängung Beschwerde ein. Er meinte, er sei angemessen... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.03.1969
- 4 Ws 140/69 -

OLG Hamm: Erscheinen vor Gericht mit ordentlicher Arbeitskleidung begründet keine Ordnungsstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens

Ordentliche Arbeitskleidung verletzt nicht Würde des Gerichts

Erscheint ein Angeklagter mit ordentlicher Arbeitskleidung vor Gericht, so verletzt er nicht die Würde des Gerichts. Die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens (§ 178 GVG) wäre daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erschien der Angeklagte zur Hauptverhandlung in ordentlicher und sauberer Arbeitskleidung. Das Amtsgericht sah darin ein ungebührliches Verhalten und verhängte gegen den Angeklagten eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50 DM. Dieser behauptete, er sei von der Arbeit gekommen und habe es nicht anders einrichten können. Jedenfalls verletze eine saubere Arbeitskleidung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007
- 1 Ws 126-127/07 -

Das Tragen einer Mütze vor Gericht kann 200 € kosten

Weigerung des Entfernens verletzt die Würde des Gerichts

Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten gerechtfertigt ist, der sich trotz ausdrücklicher Aufforderung des Richters weigert, eine Schildmütze vom Kopf abzunehmen.

Der 34 Jahre alte Angeklagte erschien zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Schildmütze auf dem Kopf. Der Vorsitzende des Schöffengerichts forderte den Angeklagten auf, die Mütze abzunehmen. Das verweigerte er. Nach Androhung eines Ordnungsgelds, das auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, nahm der Angeklagte die Mütze kurze Zeit ab, setzte sie danach aber wieder auf... Lesen Sie mehr




Werbung