Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21.05.2003
- 2 ObOWi 219/03 -
Polizisten-Frage nach Alkohol am Steuer ist noch keine Vernehmung
Erste Frage bei einer Verkehrskontrolle ist regelmäßig noch keine Vernehmung
Die Frage eines Polizisten an einen Autofahrer, ob dieser Alkohol getrunken habe, ist noch keine formelle Vernehmung, die eine Rechtsbelehrung voraussetzt. Entsprechend kann die Antwort auch im weiteren Verfahren gegen den Betroffenen verwertet werden und den Ausgangspunkt für seine Verurteilung bilden, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht.
Ein Autofahrer war in eine verdachtsunabhängige Kontrolle geraten. Der kontrollierende Polizist roch im Fahrzeuginneren Alkohol und fragte den Betroffenen nach einem eventuellen Alkoholkonsum. Der Mann gab an, zwei Bier getrunken zu haben. Daraufhin wurde er über seine Rechte belehrt, verweigerte jede weitere Aussage und wurde deshalb zu einem Atemalkoholtest auf die Wache gebracht. Das Ergebnis: 0,35 mg/l (die Grenze liegt bei 0,25 mg/l).
Amtsgericht verhängte ein Bußgeld
Daraus folgte eine vom Amtsgericht verhängte Geldbuße von 250 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Das Argument des Betroffenen, seine Äußerung gegenüber dem Polizisten dürfe mit allen Konsequenzen nicht verwertet werden, weil eine Beschuldigtenbelehrung unterblieben sei, fand vor den Richtern kein Gehör.
Bayerisches Oberstes Landgericht: Erste Frage bei einer Verkehrskontrolle ist regelmäßig noch keine Vernehmung
Die erste Frage bei einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2010
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8801
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8801
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.