Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.06.2013
- L 7 AS 48/13 -
Überweisungsvermerk der Bundesagentur für Arbeit an Hartz IV-Empfänger verletzt nicht das Sozialgeheimnis
Kürzel "BG" lässt nicht sofort und offensichtlich auf "Bedarfsgemeinschaft" schließen
Die Überweisungspraxis der Bundesagentur für Arbeit verletzt nicht das Sozialgeheimnis. Zu den Sozialdaten, die nicht unbefugt offenbart werden dürfen, gehört auch der Bezug von Hartz IV-Leistungen. Weder aus der angegebenen Bundesagentur für Arbeit als überweisende Stelle noch aus der angeführten Kundennummer lässt sich ein solcher Leistungsbezug erkennen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht Hartz IV-Leistungen und klagte gegen eine neue Überweisungspraxis der
LSG verneint Verletzung des Sozialgeheimnisses
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2013
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16771
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16771
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.