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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.04.2010
- BVerwG 6 VR 2.10 -
BVerwG lehnt Eilantrag gegen Vergabe von Funkfrequenzen ab
Anberaumter Versteigerungstermin für frei gewordene Frequenzen kann wie geplant stattfinden
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur über die Durchführung eines Vergabeverfahrens für Funkfrequenzen abgelehnt.
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist bedeutsam im Hinblick auf die so genannte Breitbandstrategie der Bundesregierung, die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzressourcen vorsieht, um Versorgungslücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen.
Sachverhalt
Die
BVerwG lehnt Eilantrag nach Interessenabwägung ab
Den Antrag des klagenden Unternehmens, den Vollzug der umstrittenen Vergabeanordnung bis zur Entscheidung über die Revision vorläufig auszusetzen, lehnte das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Interessenabwägung ab. Das bedeutet, dass der auf den 12. April 2010 anberaumte Versteigerungstermin stattfinden kann.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2010
Quelle: ra-online, BVerwG
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Dokument-Nr. 9463
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