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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.06.2009
- BVerwG 3 C 18.08 -
Bundesverwaltungsgericht: Natürlichem Mineralwasser darf keine Sole beigemischt werden
Bei Mischwasser muss jedes Ausgangswasser Mineralwasserqualität haben
Ein natürliches Mineralwasser darf zwar aus mehreren Quellen gewonnen werden, darf aber nur eine Mischung aus natürlichen Mineralwässern sein. Ein Wasser mit einer Gesamtmineralisation von über 14 g pro Liter ist kein Mineralwasser, sondern Sole. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin hat die Mineralwasseranerkennung für ein Mischwasser begehrt, das aus zwei Brunnen gewonnen wird, wobei ein Brunnen hoch mineralisiertes Tiefenwasser liefert (Salzgehalt 25g/l). Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte zuvor angenommen, die Eigenschaft als
Sole ist kein Mineralwasser
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil geändert und die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die Mineral- und Tafelwasserverordnung die Ursprünglichkeit und Natürlichkeit eines Mineralwassers sicherstelle. Die Verordnung erlaube die Mischung von Wasser aus verschiedenen Quellen, verbiete aber bei einem natürlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/09 des BVerwG vom 25.06.2009
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Dokument-Nr. 8057
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