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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 15.11.2011
- 3 U 354/11 -
Natürliches Mineralwasser darf unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ beworben und verkauft werden
Bezeichnung „Bio“ weckt bei Verbraucher keine falschen Erwartungen
Ein Getränkehersteller aus der Oberpfalz darf zukünftig wieder sein natürliches Mineralwasser unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ anpreisen und verkaufen. Es ist ihm jedoch weiterhin untersagt, ein Siegel mit der Bezeichnung „Bio Mineralwasser“ auf seinen Flaschenetiketten anzubringen. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg und änderte ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth damit teilweise ab.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien darüber, ob die von dem Beklagten gebrauchte Bezeichnung „Biomineralwasser“ und die Verwendung eines entsprechenden Siegels irreführend seien, weil natürliches
Käufer erwarten bei "Bio-Mineralwasser" anderen Gewinnungs- und Herstellungsprozess als bei "konventionellem" Mineralwasser
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte sich zuvor mit Urteil vom 19. Januar 2011 dieser Ansicht angeschlossen und den Klageanträgen umfassend stattgegeben. Die angesprochenen Verkehrskreise erwarteten, dass sich "Bio-Mineralwasser" von "konventionellem"
Verbraucher erwartet bei Bezeichnung „Bio“ nicht zwingend staatliche Lizenzierung und Überwachung der Produktion
Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg jedoch nicht bestätigt. Das Gericht stellte vielmehr fest, dass sich das Bio-Mineralwasser des Beklagten – in Einklang mit den Erwartungen der
Gericht untersagt weitere Verwendung eines dem offiziellen Biokennzeichen nachgeahmten Biosiegels
Bestätigt hat demgegenüber das Gericht das Urteil des Landgerichts insoweit, als dem Beklagten die Verwendung seines viereckigen Siegels "Bio Mineralwasser" untersagt worden ist. Denn dieses Siegel sei in seiner Gestaltung dem sechseckigen Ökokennzeichen nachgemacht und erwecke deshalb den Eindruck, dass es sich um ein Derivat des offiziellen Kennzeichens handele und die Bezeichnung damit ebenfalls staatlich geschützt sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2011
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
- Bundesverwaltungsgericht: Natürlichem Mineralwasser darf keine Sole beigemischt werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.06.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 18.08]) - Auch ausländische Abfüller von Mineralwasser unterliegen der Pfandpflicht
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 09.03.2006
[Aktenzeichen: 6 UE 3281/02])
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Dokument-Nr. 12563
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