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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.05.2008
- 2 BvR 337/08 -
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
Mitglied einer "Skinhead-Band" scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Ein ehrenamtlicher Richter des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg durfte wegen Mitgliedschaft in einer rechtsradikalen Musikgruppe des Amtes enthoben werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Beschwerdeführer war
Die hiergegen gerichtete
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richter unterliegen einer Pflicht zur besonderen
Es ist nicht zu beanstanden, dass das Landesarbeitsgericht in der Mitwirkung des Beschwerdeführers bei den Aktivitäten der Band ein die Amtsenthebung rechtfertigendes gewichtiges Fehlverhalten gesehen hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 59/08 des BVerfG vom 29.05.2008
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Dokument-Nr. 6124
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