Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.05.2020
- 1 BvR 1074/18 -
BVerfG: Verfassungsbeschwerde zu geschlechtergerechter Sprache in Formularen unzulässig
Verfassungsgericht nimmt Klage von Sparkassenkundin nicht zur Entscheidung an
Das Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde bezogen auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen nicht zur Entscheidung angenommen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beschwerdeführerin ist Kundin einer Sparkasse, die im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke verwendet, die nur grammatisch männliche, nicht aber auch grammatisch weibliche oder geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen enthalten. Die Klage der Beschwerdeführerin, die Sparkasse zu verpflichten, ihr gegenüber Formulare und Vordrucke zu verwenden, die eine grammatisch weibliche oder neutrale Form vorsehen, blieb vor den Zivilgerichten in allen Instanzen bis hin zum BGH erfolglos.
Kein Entscheidung über die mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Grundsatzfragen
Wäre über die
Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung unzulässig
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2020
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28904
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28904
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.