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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.05.2009
- VI ZR 191/08 -
BGH: Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden - Informationsinteresse der Öffentlichkeit
Persönlichkeitsrechte des Täters müssen zurückstehen
Ein Film über den "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden, entschied der Bundesgerichtshof. Dies ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen den Rechten des Täters (Kläger) und der zugunsten der Beklagten streitenden Kunst- und Filmfreiheit. Das Persönlichkeitsrecht des Klägers müsse hier zurückstehen. Auch bestehe an der Tat ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, meinten die Richter.
Der Kläger ist durch Presseberichte über seine Tat als "Kannibale von Rotenburg" bekannt und rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte im März 2001 einen Menschen getötet, den Körper ausgenommen, zerlegt, eingefroren und in der Folgezeit teilweise verzehrt. Die Beklagte hat auf der Grundlage der Tat einen als "Real-Horrorfilm" beworbenen
Kläger war in den Vorinstanzen erfolgreich
Der Kläger begehrt Unterlassung der Vorführung und Verwertung des Films. Seine Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.
BGH hebt Urteile der Vorinstanzen auf - Film darf gezeigt werden
Auf die Revision der Beklagten hat der u. a. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Zwar könne der Film den Kläger als Person erheblich belasten, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe. Als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten des Klägers und der zugunsten der Beklagten streitenden Kunst- und
Öffentlichkeit hat Informationsinteresse an der Tat
Auch bestehe an der Tat ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des BGH vom 26.05.2009
- Landgericht Kassel, Urteil vom 05.07.2007
[Aktenzeichen: 8 O 1854/06] - Spielfilm "Rohtenburg" bleibt weiterhin verboten
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.06.2008
[Aktenzeichen: 14 U 146/07])
- "Kannibale von Rotenburg" scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Mordes
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.10.2008
[Aktenzeichen: 2 BvR 578/07]) - "Kannibalen-Fall" von Rotenburg: BGH wertet Tat als Mord nicht als Totschlag
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2005
[Aktenzeichen: 2 StR 310/04])
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Dokument-Nr. 7912
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