Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2009
- I ZR 139/07 - pcb -
BGH: Adword-Werbung mit der Angabe "pcb" ist eine markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung
Inhaber der Marke "PCB-POOL" kann Nutzung der Buchstabenfolge "pcb" für Google-Werbung durch Konkurrenten nicht untersagten
Der Markeninhaber (hier Marke" PCB-POOL") kann in der Regel die Verwendung einer beschreibenden Angabe (hier "pcb") auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig benutzt und dadurch die Gefahr einer Verwechslung mit der geschützten Marke begründet wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Verfahren standen sich zwei Unternehmen gegenüber, die über das Internet Leiterplatten anbieten. Für die Klägerin ist die Marke "PCB-POOL" geschützt. Der Beklagte hatte bei Google als Schlüsselwort die Buchstaben "pcb" angemeldet, die von den angesprochenen Fachkreisen als Abkürzung für "printed circuit board" (englisch für Leiterplatte) verstanden werden. Die Adword-Anmeldung von "pcb" hatte zur Folge, dass auch bei Eingabe von "PCB-POOL" in die
Berufungsgericht bejaht Markenverletzung
Die Klägerin hat ihn deswegen abgemahnt. Die Parteien streiten nur noch um die Kosten der Abmahnung. Das Berufungsgericht hat eine
BGH verneint Markenverletzung
Der Bundesgerichtshof hat die Klage unter Aufhebung des Berufungsurteils abgewiesen. Der Markeninhaber kann in der Regel die Verwendung einer beschreibenden Angabe (hier "pcb") auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig benutzt und dadurch die Gefahr einer Verwechslung mit der geschützten Marke begründet wird.
BGH: Markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall eine markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung angenommen. Da eine Kennzeichenverletzung schon aus diesem Grund zu verneinen war, kam es auf die in dem Verfahren I ZR 125/07 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegte Rechtsfrage nicht mehr an.
Hintergrund
In dem Verfahren ging es um die in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage, ob es eine Kennzeichenverletzung darstellt, wenn ein Dritter ein fremdes Kennzeichen (also eine Marke oder eine Unternehmensbezeichnung) oder eine dem geschützten Zeichen ähnliche Bezeichnung einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort angibt mit dem Ziel, dass bei der Eingabe dieser Bezeichnung als Suchwort in die
- Adword-Werbung mit der Wortmarke "bananabay" bei Google: BGH ruft EuGH an
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.03.2007
[Aktenzeichen: 41 O 189/06] - Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 09.08.2007
[Aktenzeichen: 2 U 23/07]
- BGH zur Adword-Werbung bei Google mit den Worten "Beta Layout", wenn die Konkurrenz "Beta Layout GmbH" heißt - Zur Verletzung einer Unternehmensbezeichnung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2009
[Aktenzeichen: I ZR 30/07 - Beta Layout]) - Adword-Werbung mit der Wortmarke "bananabay" bei Google: BGH ruft EuGH an
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2009
[Aktenzeichen: I ZR 125/07 - Bananabay])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7321
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7321
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.