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Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.02.2021
- IV R 35/19 -
Gerichtliche Entscheidungen aufgrund einer Beratung im Rahmen einer Videokonferenz zulässig
Gesicherte Datenverbindung unerlässlich
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass gerichtliche Entscheidungen auch aufgrund einer Beratung im Rahmen einer gesicherten Videokonferenz getroffen werden können.
Gerichtliche Entscheidungen eines Senats des BFH haben nach Beratung und Abstimmung durch die an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter (Senatsmitglieder) zu ergehen. Ob eine solche Beratung und Abstimmung auch in einer
Gesicherte Datenverbindung als Voraussetzung
Dafür muss gewährleistet sein, dass bei gleichzeitiger Teilnahme sämtlicher an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter jede Person jederzeit und zeitgleich mit den Anderen kommunizieren kann und alle die gesamte Kommunikation in Ton und Bild mitverfolgen können. Zudem muss die Beratung und Abstimmung technisch auf der Grundlage einer gesicherten Datenverbindung erfolgen. Auf diese Weise kann jedenfalls in Verfahren, die keine mündliche Verhandlung erfordern, auch in Pandemiezeiten ein effektiver Rechtsschutz in angemessener Zeit gewährleistet werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2021
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30201
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