Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2014
- 1 AZR 257/13 -
Frage des Arbeitgebers nach Gewerkschaftszugehörigkeit der Arbeitnehmer schränkt Koalitionsbetätigungsfreiheit der Gewerkschaft unzulässig ein
Arbeitgeber ist zumindest in Arbeitskampf-Situation nicht zur Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit berechtigt
Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls - die
Fragebogenaktion beeinträchtigt kollektive Koalitionsfreiheit der GDL
Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat ihm mit Einschränkungen entsprochen. Das Bundesarbeitsgericht hat den Antrag insgesamt abgewiesen. Zwar beeinträchtigt die Fragebogenaktion die kollektive Koalitionsfreiheit der GDL. Art. 9 Abs. 3 GG schützt als koalitionsmäßige Betätigung den Abschluss von Tarifverträgen und hierauf gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen. Die geforderte Auskunft verschafft der
Umfassender Unterlassungsantrag der GDL hier aus deliktsrechtlichen Gründen dennoch erfolglos
Umfassender Unterlassungsantrag der GDL hier aus deliktsrechtlichen Gründen dennoch erfolglos
Gleichwohl hatte der nicht auf den vorstehenden Sachverhalt beschränkte, sondern alle denkbaren Fallgestaltungen umfassende Unterlassungsantrag der GDL aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht hatte daher nicht darüber zu befinden, ob in einem sogenannten tarifpluralen Betrieb grundsätzlich ein Fragerecht des Arbeitgebers nach der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2014
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.11.2012
[Aktenzeichen: 12 Sa 654/11]
Jahrgang: 2015, Seite: 1548 NJW 2015, 1548
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19184
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19184
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.