wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 6. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 24.07.2012
16 Ca 2416/12, 16 Ca 2422/12 und 16 Ca 3035/12 -

Kündigungen der Insolvenzverwalter der Schlecker-Firmen unwirksam

Auskünfte des Insolvenzverwalter über Sozialauswahl nicht ausreichend

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die betriebsbedingten Kündigungen durch die Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Anton Schlecker und der Firma Anton Schlecker XL GmbH vom 28. März 2012 für unwirksam befunden. Die Entscheidung wurde jeweils darauf gestützt, dass der beklagte Insolvenzverwalter keine hinreichende Auskunft über die Sozialauswahl erteilt hat.

Soll ein Teil der Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden, während der übrige Teil der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden soll, wie dies zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Kündigungen für die Insolvenzschuldnerin geplant war, hat die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter gemäß § 1 Abs. 3 KSchG nach sozialen Gesichtspunkten zu erfolgen (Sozialauswahl).

Insolvenzverwalter hat Auskunftspflicht über getroffene Sozialauswahl

In einem Kündigungsschutzprozess ist der Insolvenzverwalter auf Verlangen des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KSchG verpflichtet, die Gründe mitzuteilen, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben (Auskunftspflicht). Zwar ist die Sozialauswahl gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 InsO von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit zu überprüfen, wenn zwischen dem Insolvenzverwalter und der zuständigen Arbeitnehmervertretung ein wirksamer Interessenausgleich mit Namensliste zustande gekommen ist, in der die zu kündigen Arbeitnehmer namentlich benannt sind. Die Auskunftspflicht gilt aber auch in solch einem Falle uneingeschränkt. Kommt der Insolvenzverwalter dieser nicht oder nicht hinreichend nach, ist die streitige Kündigung ohne Weiteres als sozialwidrig anzusehen.

Gründe über getroffene Sozialauswahl seitens des Insolvenzverwalters nicht ausreichend und plausibel dargelegt

In den drei entschiedenen Fällen hat der jeweils beklagte Insolvenzverwalter seiner Auskunftspflicht über die vorgenommene Sozialauswahl nicht genügt. In einem der Fälle wurden - trotz gerichtlichen Hinweises - keinerlei Anlagen vorgelegt, obgleich der Schriftsatz hinsichtlich der Sozialauswahl hierauf verweist, so dass in diesem Fall der Auskunftspflicht offenkundig nicht Genüge getan wurde. In den beiden anderen Fällen fehlte es an einer hinreichenden Darlegung, welche Vergleichsgruppen bei der Sozialauswahl gebildet wurden und wie sich diese voneinander abgrenzen lassen, wie das behauptete Ziel der Schaffung einer ausgewogenen Personal-/Altersstruktur die Sozialauswahl beeinflusst hat und welche betrieblichen Interessen den Insolvenzverwalter zur Ausklammerung an sich vergleichbarer Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl veranlasst haben. Insbesondere wurde nicht erläutert, wieso mit den beiden Klägerinnen vergleichbare Mitarbeiterinnen, die nach dem angewandten Punkteschema deutlich weniger sozial schutzwürdig als die Klägerin sind, nicht zur Kündigung anstanden und stattdessen der Klägerin gekündigt wurde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2012
Quelle: Arbeitsgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13852 Dokument-Nr. 13852

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13852

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?