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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2015
- 13 Ga 130/15 -
Streikmaßnahmen der Vereinigung Cockpit e.V. nicht rechtswidrig
Verletzung der Arbeitskampfparität liegt nicht vor
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat im einstweiligen Verfügungsverfahren der Deutsche Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG gegen die Vereinigung Cockpit e.V. entschieden, dass die laufenden Streikmaßnahmen nicht rechtswidrig sind.
Im zugrunde liegenden Verfahren wollte die Deutsche
Verfügungskläger halten Streikmaßnahmen für unverhältnismäßig
Die Verfügungskläger vertreten die Auffassung, die Streikmaßnahmen seien rechtswidrig und unverhältnismäßig. Zwar werde als Streikziel offiziell der Neuabschluss eines Tarifvertrags zur Übergangsversorgung für das Cockpitpersonal benannt. Der streitgegenständliche Arbeitskampf werde aber zumindest auch geführt, um das sogenannte Wings-Konzept im Lufthansakonzern zu verhindern. Weiterhin sei der
ArbG: Streik ist nicht rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist nach mündlicher Verhandlung den Argumenten der Arbeitgeberseite nicht gefolgt und hat die Anträge zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Hessisches Landesarbeitsgericht verneint Rechtswidrigkeit des Streiks bei der Deutschen Lufthansa AG
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.10.2014
[Aktenzeichen: 9 TA 573/14]) - Angekündigte Pilotenstreiks durch Vereinigung Cockpit: Reisende erhalten keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2012
[Aktenzeichen: X ZR 138/11 und X ZR 146/11])
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Dokument-Nr. 21557
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