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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.02.2008
- 54 BV 13961/06 -
Arbeitsgericht Berlin zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
Das Arbeitsgericht Berlin hat seine Entscheidung im Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit verkündet. , Es hat Zweifel daran durchblicken, dass eine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit, gegeben ist.
Es hat den Antrag des Arbeitnehmers A, der die fehlende
Gericht hat Zweifel an der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
Das Arbeitsgericht sah sich insoweit an einer Sachentscheidung über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.02.2008
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Dokument-Nr. 5543
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