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Amtsgericht Rathenow, Urteil vom 06.09.2013
- 4 C 300/13 -
AG Rathenow: Rauchen auf dem Balkon erlaubt / Nachbar muss Rauch von 12 Zigaretten pro Tag hinnehmen
12 Zigaretten stellen keine übermäßige Rauchbelästigung dar
Mieter dürfen auf dem Balkon rauchen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rathenow hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Rentner-Paar gegen ihre Nachbarn. Diese rauchten regelmäßig auf ihrem
Rauchprotokoll
Die Kläger hatten über die rauchenden Nachbarn ein Rauchprotokoll angefertigt und verlangten vor Gericht, dass dieses ein Rauchverbot für die Zeiten zwischen 7 und 8 Uhr, zehn und elf Uhr, 13 und 15 Uhr, zwischen 17 und 19 Uhr sowie zwischen 20 und 23 Uhr verhänge. Die Kläger behaupteten, dass die Beklagen 20 Zigaretten und mehr am Tag rauchten.
Die beklagten Mieter trugen dagegen vor Gericht vor, dass sie abwechselnd lediglich bis zu zwölf Zigaretten am Tag auf dem
Amtsgericht Rathenow weist die Klage auf Rauchverbot ab
Das Amtsgericht Rathenow wies die Klage ab. Es stellte zunächst fest, dass die Kläger durch den vom
Die Beeinträchtigung müssten die Kläger in einem Mietshaus auch nicht per se hinnehmen. Aber nicht jede Beeinträchtigung führe auch zu einem Unterlassungsanspruch gegen denjenigen, vom dem die Störung ausgeht. Das Recht auf ungestörten Gebrauch der Mietsache werde durch den Grundsatz, dass im Verhältnis von Mitmietern untereinander in einem Mehrfamilienhaus nicht wesentliche Beeinträchtigungen hinzunehmen sind, eingeschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.1954 - VI ZR 35/53).
Amtsgericht geht von einem Konsum von 12 Zigaretten pro Tag aus
Bei der Prüfung der Wesentlichkeit ging das Amtsgericht Rathenow von einem täglichen Zigarettenkonsum von ca. zwölf Zigaretten der Beklagten aus. Es verwies in seinen Ausführungen auf Urteile des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts Berlin.
Das Landgericht Hamburg (Urteil v. 15.06.2012 - 311 S 92/10 -) hatte eine Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung bei einem Zigarettenkonsum von über 20 pro Tag angenommen. In dem Fall, den das Landgericht Berlin (Urteil v. 30.04.2013 - 67 S 307/12 -) zu entscheiden hatte, hatte sich ein Mieter mehrmals täglich eine Zigarette auf dem
Amtsgericht: Keine wesentliche Beeinträchtigung der Kläger durch den Rauch
Das
Insgesamt müssten die Kläger das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2013
Quelle: ra-online, AG Rathenow (vt/pt)
- Mieter hat gegen Nachbarn keinen Anspruch auf Unterlassung des Rauchens auf dem Balkon zu bestimmten Tageszeiten
(Landgericht Potsdam, Urteil vom 14.03.2014
[Aktenzeichen: 1 S 31/13]) - Rauchen auf dem Balkon kann auf bestimmte Zeiten beschränkt werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2015
[Aktenzeichen: V ZR 110/14])
- Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.06.2012
[Aktenzeichen: 311 S 92/10]) - Rauchen auf dem Balkon gehört zum normalen Mietgebrauch
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 09.03.1999
[Aktenzeichen: 6 C 510/98]) - Wahrnehmbarer Zigarettenrauch vom Balkon eines Nachbarn begründet Recht zur Mietminderung und zum Zurückbehalt der Miete
(Landgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2013
[Aktenzeichen: 67 S 307/12])
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