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Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 27.10.2017
- 63 F 290/17 SO -
Videospiele mit Einstufung "keine Jugendfreigabe"/"USK ab 18" dürfen Minderjährigen von ihren Eltern nicht überlassen werden
Solche jugendgefährdenden Spiele gefährden das Kindeswohl
Die Eltern eines Minderjährigen können mittels einer gerichtlichen Auflage gemäß § 1666 BGB verpflichtet werden, ihrem Kind keine Videospiele mit der Einstufung "keine Jugendfreigabe"/"USK ab 18" zu überlassen. Denn solche Spiele gefährden das Kindeswohl. Dies hat das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden.
In einem Sorgerechtsverfahren im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld zwischen zwei getrenntlebenden und geschiedenen
Verbot von Videospielen mit Einstufung "keine Jugendfreigabe"/"USK ab 18"
Das Amtsgericht Bad Hersfeld nahm diesen Sachverhalt zum Anlass den
Kindeswohlgefährdung aufgrund jugendgefährdender Videospiele
Nach Ansicht des Amtsgerichts liege durch die Nutzung der frei zugänglichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2019
Quelle: Amtsgericht Bad Hersfeld, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 326 NJW-Spezial 2018, 326
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Dokument-Nr. 27014
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