wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 9. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 20.12.2023

Landgericht München I, Urteil vom 08.12.2023
- 37 O 2041/23 -

LG München untersagt Werbung für "klimaneutrales Bier"

Herkunftstäuschung und Irreführung hinsichtlich Klimaneutralität

Das Landgericht München I hat ein Handelsunternehmen für Getränke dazu verurteilt, es zu unterlassen, das von ihm vertriebene Bier als WUNDERBRAEU zu bezeichnen, wenn dies in Zusammenhang mit einer auf der Bierflasche abgedruckten Münchner Adresse geschieht, an welcher das Bier jedoch nicht gebraut wird. Dies stelle eine Herkunftstäuschung dar. Zudem muss das beklagte Unternehmen in Zukunft die Bewerbung des Biers mit „CO2 positiv“ bzw. „klimaneutrale Herstellung“ auf der Bierflasche unterlassen. Die Bewertungsmaßstäbe, aufgrund derer diese Äußerungen getroffen würden, seien auf den Etiketten der Flaschen nicht hinreichend transparent offengelegt.

Die Beklagte hatte argumentiert, dass die Bezeichnung „WUNDERBRAEU“ für sich nicht irreführend sei. Zudem habe sie ihren Verwaltungssitz an der angegebenen Münchner Adresse und es sei gesetzlich vorgeschrieben, die Adresse auf der Flasche abzudrucken.Dem folgte das Landgericht München I nicht. Die für sich gesehen nicht eindeutige Bezeichnung „WUNDERBRAEU“ sei jedenfalls mit der auf dem rückwärtigen Etikett enthaltenen Adresse einer für Brauereien bekannten Straße in München irreführend. Durch die fragliche Aufschrift werde ein Bezug des Produktes mit einer Anschrift in München hergestellt, obwohl dort unstreitig nicht die Produktionsstätte,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 03.11.2023
- 7 E 3608/23 -

Keine Sonntagsöffnung für Automatenkiosk

Sonn- und Feiertage dienen der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung

Für ein Automatenkiosk kommt eine Sonntagsöffnung nicht in Betracht. Denn der Sonntag dient der Arbeitsruhe und der seelischen Entspannung. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erging gegen die Betreiberin eines Automatenkiosk in Hamburg eine sofortige Schließungsanordnung für Sonn- und Feiertage. In dem Automatenkiosk konnten Kunden ohne Einsatz von Verkaufspersonal an dort stehenden Maschinen unterschiedliche Waren einkaufen. Die Betreiberin des Ladens hielt das Verbot für rechtswidrig und beantragte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.11.2023
- 19 B 864/23 -

Melderechtliche Auskunftssperre entbindet nicht von Pflicht zur Adressangabe gegenüber Gericht

Unzulässigkeit eines Eilantrags bei fehlender Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers

Ein Eilantrag ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Antragsteller keine ladungsfähige Anschrift angibt. Eine melderechtliche Auskunftssperre entbindet nicht von der Pflicht zur Adressangabe gegenüber dem Gericht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Köln im Juli 2023 einen Eilantrag verworfen, weil der Antragsteller trotz Aufforderung nicht seine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt hatte. Der Antragsteller legte dagegen Beschwerde ein. Er führte an, dass im Melderegister zu seinem Gunsten eine Auskunftssperre eingetragen sei und ein Bekanntwerden seiner Anschrift eine Gefahr... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2023
- 5 C 9.23 und 5 C 10.22 -

Unterhalts­vorschuss­leistungen bei Mitbetreuung durch den anderen Elternteil

Mitbetreuung der Kinder durch den unterhaltspflichtigen Elternteil kann einem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entgegen­stehen

Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhalts­pflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhalts­vorschuss­gesetz nur dann, wenn der Mitbetreuungsanteil unter 40 vom Hundert liegt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin beantragte Anfang 2020 Unterhaltsvorschussleistungen für ihre siebenjährigen Zwillinge. Der Beklagte lehnte die Leistung mit der Begründung ab, die Kinder lebten im Sinne des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) nicht bei der Klägerin, weil sie gemäß einer familienrechtlichen Vereinbarung vierzehntägig von Mittwochnachmittag bis Montagmorgen beim Vater seien, der sie in... Lesen Sie mehr