wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 10. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 12.12.2023

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.2023
- 17 U 121/23 -

Verkehrsunfall mit einem Rettungswagen: Beide Parteien zahlen Hälfte

Verstoß gegen Sorgfaltspflichten begründet Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines Notarzt­einsatz­fahrzeugs mit bei grünem Licht querenden

Ein Rettungs­dienst­fahrer darf eine Kreuzung bei Rot nur überqueren, wenn er sich überzeugt hat, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wurde. Kommt es zur Kollision mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, weil dessen Fahrer den Rettungswagen aus Unachtsamkeit übersehen bzw. überhört hat, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht, bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit seiner Entscheidung das angefochtene landgerichtliche Urteil.

Die Parteien streiten um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Das Fahrzeug der Klägerin und das Notarzteinsatzfahrzeug der Beklagten fuhren zeitgleich auf eine ampelgeregelte Kreuzung in Wetzlar zu. Die Ampel für das Klägerfahrzeug sprang auf Grün, die Ampel für das Einsatzfahrzeug zeigte zu dieser Zeit Rot. Da das vor dem Klägerfahrzeug stehende Fahrzeug trotz Grünlichts nicht anfuhr, wechselte der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs auf die linke Spur und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. Dort kollidierte er mit dem Einsatzwagen, welches mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn fuhr. Bei beiden Fahrzeugen entstanden Sachschäden. Die Klägerin... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2023
- L 10 U 129/23 -

Angebliches Auftreten von Beschwerden halbes Jahr nach Drohanruf und Geltendmachung des Vorfalls Jahre später spricht nicht für Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Betroffene arbeitete nach Drohanruf normal weiter

Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn die Betroffene zwar einen Drohanruf auf Arbeit erhält, danach aber normal weiterarbeitet und erst Jahre später geltend macht, dass ein halbes Jahr nach dem Drohanruf gesundheitliche Beschwerden auftraten. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mitarbeiterin eines Jobcenters im Raum Stuttgart erhielt im Jahr 2011 einen Drohanruf von einen ihrer Kunden. In dem Telefonat drohte der psychisch kranke Kunde der Mitarbeiterin mit dem Tode. Die Mitarbeiterin meldete den Vorfall und arbeitete anschließend normal weiter. Die Mitarbeiterin machte im August 2019 den Vorfall als Arbeitsunfall... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.11.2023
- 202 StRR 80/23 -

Bezeichnung einer Frau als "Schlampe" als Schmähung und Formalbeleidigung

Strafbarkeit als Beleidigung im Sinne von § 185 StGB

Wird eine Frau ohne sachlichen Bezug als "Schlampe" bezeichnet, so ist dies als Schmähung und Formalbeleidigung zu werten und gemäß § 185 StGB strafbar. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge der Trennung eines in Oberfranken lebenden nichtehelichen Paares im März 2022 postete der Mann auf Facebook einen Beitrag, in dem er den Namen der Ex-Partnerin und ihrer Tochter nannte. Die Tochter rief daraufhin beim Mann an und forderte ihn auf, die Veröffentlichung ihres Namens im Internet zu löschen. Der Mann erwiderte darauf:... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2023
- 49 C 294/22 -

Eigen­bedarfs­kündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus ohne Vorliegen einer Baugenehmigung für den Umbau unwirksam

Ohne Baugenehmigung liegt unzulässige Vorratskündigung vor

Befinden sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen und will der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selber nutzen, so sind die entsprechenden Eigen­bedarfs­kündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt. Es liegt dann eine unzulässige Vorratskündigung vor. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1936 wurde ein Einfamilienhaus in Hamburg derart umgebaut, dass drei unabhängige Wohnungen entstanden. Im Jahr 2021 plante der nunmehrige Eigentümer des Hauses den Rückbau in ein Einfamilienhaus, um dieses mit seiner Familie selber zu nutzen. Er kündigte daher sämtlichen Mietparteien wegen Eigenbedarfs. Eine Baugenehmigung für den... Lesen Sie mehr