wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 10. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 28.12.2023

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.11.2023
- 14 U 56/23 -

Keine Haftung des Halters eines Tanklastwagens wegen Auslaufens von Heizöl während Befüllvorgangs infolge fehlerhafter Füllstandsanzeige am Tank

Keine Verwirklichung der Betriebsgefahr des Tanklastwagens

Der Halter eines Tanklastwagens haftet nicht gemäß § 7 Abs. 1 StVG wegen des Auslaufens von Heizöl während des Befüllvorgangs, wenn der Vorfall auf einen Defekt an der Füllstandsanzeige des Tankes zurückzuführen ist. In diesem Fall verwirklicht sich nicht die Betriebsgefahr des Tanklastwagens. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2019 kam es in Niedersachsen während des Befüllens eines Heizöltanks zu einem erheblichen Auslaufen von Heizöl auf dem Grundstück. Ursache dessen war allein ein Defekt an der Füllstandsanzeige des Tanks. Dieses zeigte, dass der Tank leer war, was tatsächlich nicht der Fall war. Der Grundstückseigentümer klagte schließlich gegen die Halterin des Tanklastwagens auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Hannover wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Grundstückseigentümers.Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2023
- B 10 KG 1/22 R -

Kein Kindergeld bei Telefonkontakt zur Mutter im Ausland

Kindergeld für sich selbst erhalten nur Vollwaise oder Kinder ohne Kenntnis des Aufenthaltsorts ihrer Eltern

Kindergeld für sich selbst können Kinder nur erhalten, wenn sie Vollwaise sind oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennen. Kein Kindergeld beanspruchen kann ein Kind, wenn es gelegentlich mit seiner Mutter im Ausland telefonieren und sich dabei nach ihrem Aufenthaltsort erkundigen kann. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Kläger hatte Kindergeld für sich selbst beansprucht mit der Begründung, er kenne den Aufenthalt seiner Mutter nicht. Diese hatte sich Ende 2017 auf die Flucht begeben und zunächst jeweils nur für kurze Dauer an verschiedenen Orten in Syrien gelebt, zuletzt in der Nähe von Damaskus. Allerdings hatte der Kläger in seinem Kindergeldantrag angegeben, zwei bis dreimal monatlich mit ihr... Lesen Sie mehr