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alle Urteile, veröffentlicht am 08.12.2023

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.12.2023
- 5 K 77/21 -

Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

Verwaltungsgericht hat die Frage zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74 a des Bundes­besoldungs­gesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungs­rechtliche Abstandsgebot.

Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat (Besoldungsgruppe A 14), sodann wurde er Magistratsdirektor (Besoldungsgruppe A 15); inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Mit seiner Klage macht er geltend, der Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt das besoldungsrechtliche Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und damit ein verfassungsrechtliches Gebot dar. Die Beamtenbesoldung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 30.11.2023
- 4 A 212/20 -

Absperrung eines Gebäudekomplexes als Coronamaßnahme war rechtswidrig

Freiheitsrechte durch Absperrung verletzt

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat festgestellt, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes mit einem Zaun und dessen Absicherung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe rechtswidrig gewesen sind.

Die Stadt Göttingen hatte im Juni 2020, befristet verfügt, dass sich die Bewohner des Gebäudekomplexes häuslich abzusondern hatten, d.h. den ihre Wohnungen in dem Gebäudekomplex in der genannten Zeit nicht verlassen durften. Gleichzeitig durfte niemand Außenstehendes die Gebäude betreten. Hintergrund der Anordnung war, dass eine durchgeführte Reihentestung der Bewohner des Gebäudekomplexes... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2023
- 31 A 2161/22.O -

Versuchter Versicherungsbetrug begründet nicht zwingend Entlassung eines Polizeibeamten bei Vorliegen von Milderungsgründen

Einmaliges Fehlverhalten, Zeigen von Reue sowie Änderung der Lebensumstände als Milderungsgründe

Ein versuchter Versicherungsbetrug begründet nicht zwingend eine Entlassung aus dem Polizeidienst, wenn Milderungsgründe vorliegen. Solche können darin liegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelt, der Polizeibeamte Reue zeigt und sich seine Lebensumstände mit Hilfe einer Therapie geändert haben. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 wurde gegen einen 34-jährigen Polizeibeamten vor dem Verwaltungsgericht Münster Disziplinarklage erhoben. Ziel dessen war seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Hintergrund der Klage war, dass der Polizeibeamte im Jahr 2018 einen versuchten Versicherungsbetrug begangen hatte. Er hatte wahrheitswidrig behauptet, dass ihm... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.11.2023
- 503 Qs 76/23 -

Keine Strafbarkeit wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Tragen eines FDJ-Hemdes

Wiederbelebung einer verfassungswidriger Organisation nicht zu befürchten

Obwohl die "FDJ in Westdeutschland" als verfassungswidrige Organisation verboten ist, stellt das Tragen eines FDJ-Hemdes keine Strafbarkeit nach § 86 a StGB dar. Denn die Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation ist nicht zu befürchten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Juli 2023 entschieden, dass das beschlagnahmte FDJ-Hemd einer Bürgerin eingezogen wird. Hintergrund der Entscheidung war der Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die "FDJ in Westdeutschland" wurde im Jahr 1954 verboten. Die FDJ-Ost war von dem Verbot nie betroffen. Beide Organisationen... Lesen Sie mehr