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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonntagsruhe“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 03.11.2023
- 7 E 3608/23 -

Keine Sonntagsöffnung für Automatenkiosk

Sonn- und Feiertage dienen der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung

Für ein Automatenkiosk kommt eine Sonntagsöffnung nicht in Betracht. Denn der Sonntag dient der Arbeitsruhe und der seelischen Entspannung. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erging gegen die Betreiberin eines Automatenkiosk in Hamburg eine sofortige Schließungsanordnung für Sonn- und Feiertage. In dem Automatenkiosk konnten Kunden ohne Einsatz von Verkaufspersonal an dort stehenden Maschinen unterschiedliche Waren einkaufen. Die Betreiberin des Ladens hielt das Verbot für rechtswidrig und beantragte daher zunächst Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied gegen die Ladenbetreiberin. Die Öffnung des Automatenkiosk an Sonn- und Feiertagen verstoße gegen § 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbLadÖffG. Es liege eine Verkaufsstelle im Sinne des... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2018
- OVG 1 S 4.18 -

Sonntagsöffnungen in Berlin anlässlich der Grünen Woche, der Berlinale und der ITB zulässig

Art und Größe der Veranstaltungen rechtfertigen Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsruhe

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Läden und Verkaufsstellen an drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse öffnen dürfen. Damit hat es eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert. Die Ladenöffnungen am 28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018 jeweils von 13 bis 20 Uhr sind somit wieder zulässig.

Das Oberverwaltungsgericht hatte keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für das erste Halbjahr 2018 festgesetzten Sonntagsöffnungen. Die Anforderungen an eine zulässige Sonntagsöffnung ergäben sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Diese Vorgaben habe die Senatsverwaltung für Integration,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.12.2017
- VG 4 L 527.17 -

Vorerst keine Ladenöffnung in Berlin am Sonntag während Grüner Woche, Berlinale und ITB

Ereignis mit "berlinweiter Bedeutung" für öffentliches Interesse an ausnahmsweiser Ladenöffnung am Sonntag nicht ausreichend

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Läden an den Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse vorerst nicht öffnen dürfen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 6. November 2017 legte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales drei Sonntage im ersten Halbjahr 2018 fest, an denen im Land Berlin Verkaufsstellen ausnahmsweise in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr für das Anbieten von Waren geöffnet sein dürfen (28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018). Diese Sonntagsöffnung liege im... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.05.2014
- 6 C 10122/14.OVG -

Gesetzliche Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen verfassungs­rechtlich unbedenklich

Geschäftsöffnung an höchstens vier Sonntagen im Jahr steht mit verfassungs­rechtlichen Vorgaben in Einklang und wahrt hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Laden­öffnungs­gesetzes, welche die Festsetzung von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Gemeinde in einem Kalenderjahr gestattet, keine verfassungs­rechtlichen Bedenken bestehen.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine von der Stadt Worms erlassene Rechtsverordnung über die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags in Worms am 29. Dezember 2013 in einem Normenkontrollverfahren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte bereits mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 den Antrag der Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), den Vollzug... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 24.03.2014
- 2 L 362/14.DA -

Sonntagsöffnung von Ladengeschäften verstößt gegen den verfassungs­gerichtlich gebotenen Sonntagsschutz

Verwaltungsgericht Darmstadt gibt Eilanträgen von Verdi und Evangelischer Kirche statt

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass die für Sonntag, den 30. März 2014, verfügten Sonntagsöffnung von Ladengeschäften, aus Anlass der Ausstellung: "Darmstadt Mobil - die Mobilitäts­aus­stellung" rechtswidrig ergangen ist.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass nicht hinreichend plausibel nachgewiesen sei, dass die geplante Mobilitätsausstellung auch ohne die geplante Sonntagsöffnung von Ladengeschäften in der Darmstädter Innenstadt einen erheblichen Besucherstrom auslösen werde. Es fehle das nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Lichte... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Sachsen, Urteil vom 21.06.2012
- Vf. 77-II-11 -

Sonntagsöffnung von Läden und Videotheken zulässig

Uneingeschränkte Öffnung von Autowaschanlagen an Sonntagen hingegen verboten

Der Sächsische Verfassungsgerichthof hat die gesetzlichen Regelungen zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass an maximal vier Sonntagen im Jahr sowie zur Sonntagsöffnung von Videotheken für verfassungsgemäß erklärt. Allein die ebenfalls angegriffene Regelung zur Sonntagsöffnung der Autowaschanlagen verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz und ist deshalb nichtig.

Im zugrunde liegenden Fall klagten 43 Mitglieder des Sächsischen Landtags (Abgeordnete der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE), die die Regelungen zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass an maximal vier Sonntagen wegen Verstoßes gegen den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz für verfassungswidrig hielten.Der Verfassungsgerichtshof stellte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2011
- 6 A 10584/11.OVG -

Flohmärkte an Sonntagen grundsätzlich gesetzlich verboten

Ausnahmen nur an verkaufsoffenen Sonntagen

Grundsätzlich dürfen Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen nicht durchgeführt werden. Eine Ausnahme lässt das Gesetz derzeit nur an verkaufsoffenen Sonntagen zu. Allerdings ist der Landesgesetzgeber befugt, den zurzeit bestehenden gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz unter Berücksichtigung einer geänderten sozialen Wirklichkeit einzuschränken. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit veranstaltet die Klägerin seit mehreren Jahren im Raum Koblenz gewerbsmäßig Flohmärkte. Ihren Antrag auf Festsetzung eines Jahrmarktes für Sonntag, den 20. Februar 2011, lehnte die Stadt Koblenz ab, da die Veranstaltung gegen Regelungen des Landesfeiertagsgesetzes verstoße. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Das... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.11.2009
- 1 BvR 2717/08 -

Hausmusik: Klavierspielen am Sonntag ist nicht zwangsläufig eine Ruhestörung - BVerfG kippt Bußgeld wegen Musizierens

Begriff "erhebliche Ruhestörung" muss präzise ausgelegt werden

Verstößt Klavierspielen gegen das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Lärm zu machen? Einstündiges Klavierspielen am Sonntag kann jedenfalls nicht ohne genaue Prüfung als "erhebliche Ruhestörung" eingestuft und mit einem Bußgeld bestraft werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Ehefrau und sechs Kindern ein Reihenhaus in Berlin.Nach dem Beschwerdevorbringen sind alle Familienmitglieder "musikbegeistert, einige praktizierende Musiker". Die Tochter des Beschwerdeführers übt jeden Tag am späten Nachmittag für etwa eine Stunde Klavier. Als sie an einem Sonntag im Februar 2008 wiederum Klavier... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 22.12.2008
- 4 K 2341/08 -

Hahn darf auch sonn- und feiertags draußen krähen

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dem Eilantrag von Haltern eines Hahns teilweise stattgegeben. Diesen war von der Gemeinde Efringen-Kirchen unter Androhung von Zwangsgeld aufgegeben worden, ihren Hahn werktags von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztags in einem artgerechten, schallisolierten Stall zu halten. Nachbarn hatten sich darüber beschwert, dass der Hahn frühmorgens noch bei Dunkelheit und bis in die späten Abendstunden nach 19.00 Uhr andauernd laut und durchdringend krähe.

Das Verwaltungsgericht hat die Ordnungsverfügung der Gemeinde teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt. Vorläufig darf sich der Hahn jetzt werktags auch von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie sonn- und feiertags auch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Freien aufhalten und dort krähen. Die Nächte und die mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen muss er in einem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.08.2008
- VG 10 A 211.08 -

Bahnhofsumbau: Keine lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für Bauarbeiten am Sonntag

Auf dem Berliner Bahnhof Ostkreuz finden sonntags weiterhin keine Bauarbeiten statt

Am Bahnhof Ostkreuz darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin weiterhin nicht am Sonntag gebaut werden. Die 10. Kammer hat damit den Antrag der mit den Baumaßnahmen betrauten Baufirma zurückgewiesen, das Land Berlin vorläufig zu verpflichten, auch für die Sonntage des August 2008 eine lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hatte der Baufirma Anfang August 2008 eine bis Ende Oktober 2008 geltende lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für nächtliche Arbeiten erteilt, ohne allerdings – wie von der Antragstellerin beantragt - die im August 2008 gelegenen Sonntage in die Genehmigung einzubeziehen. Dabei orientierte sich die Behörde an den... Lesen Sie mehr




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