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alle Urteile, veröffentlicht am 08.03.2017

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.09.2015
- XII ZB 53/15 -

BGH: Behauptete bessere Behandlungsmethode für Betroffenen rechtfertigt keinen Betreuerwechsel

Grundsatz der Kontinuität spricht für Beibehaltung der Betreuung

Ein Betreuerwechsel für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge wird nicht durch die Behauptung gerechtfertigt, dass eine noch bessere Behandlungsmethode für den Betroffenen bestehe. Verweigert der bestehende Betreuer nicht die Vornahme einer besseren Behandlungsmethode, spricht der Grundsatz der Kontinuität für die Beibehaltung der Betreuung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2002 wurde ein damals 25-jähriger Mann von einem Blitz getroffen. Er ist seitdem körperlich und geistig behindert sowie pflegebedürftig. Bis auf ein knappes Jahr war der Vater als Betreuer für den Mann bestellt. Im Jahr 2012 beantragte die Mutter, sich selbst als Betreuerin zu bestellen. Sie führte an, dass sie ein Behandlungskonzept favorisiere, dass für ihren Sohn besser geeignet sei.Das Amtsgericht Halle (Saale) lehnte zunächst einen Betreuerwechsel ab, bestellte aber nach Beschwerde der Mutter, sie zur Betreuerin für den Aufgabenkreis... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2017
- 10 K 1932/16 E -

Keine Besteuerung für private PKW-Nutzung während Zeiten der Fahruntüchtigkeit

Finanzgericht verneint Vorliegen eines Vorteils in Form fiktiven Arbeitslohns während Fahrverbotszeiten aufgrund eines Hirnschlags

Darf ein Arbeitnehmer sein Fahrzeug auch privat nutzen, entfällt für ihn dann die Pflicht zur Besteuerung des Firmenwagens, wenn es dem Arbeitnehmer wegen eines gesundheitlichen Defizits untersagt ist, das Fahrzeug generell zu nutzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde von seinem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, den er auch zu privaten Zwecken nutzen darf. Der hierin liegende geldwerte Vorteil wurde für das Streitjahr 2014 zunächst nach der sog. 1 % - Regelung mit 433 Euro/Monat versteuert.Im Einspruchs- und Klageverfahren machte der Kläger geltend, dass der Arbeitslohn... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2017
- 6 TaBV 1585/16 -

Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungs­vereinbarung bei Zalando SE auf Antrag von ver.di

Antrag von ver.di wegen fehlenden fortbestehenden Rechtsverhältnisses zwischen der Zalando SE und ver.di unzulässig

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Vereinten Dienstleistungs­gewerkschaft ver.di auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungs­vereinbarung bei der Zalando SE für unzulässig gehalten.

Eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea – SE) wird ausgehend von bereits bestehenden Gesellschaften gegründet. Hierbei ist nach dem SEBeteiligungsgesetz* eine Beteiligungsvereinbarung zur weiteren Regelung der Mitbestimmung zu treffen. Diese wird für die Arbeitnehmer von einem „Besonderen Verhandlungsgremium“ verhandelt, das sich aus Vertretern der Arbeitnehmerschaft... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.01.2017
- 2 K 2360/14 -

Eltern können Reisekosten zu ihrem im Ausland lebenden Kind nicht steuerlich absetzen

Reisekosten stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Eltern die Kosten, die ihnen durch Besuchsreisen zu ihrem im Ausland lebenden Kind entstanden sind, nicht als sogenannte außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Soldat und war in der Vergangenheit an verschiedenen Standorten tätig. Aus diesem Grund sind er und seine Familie in der Vergangenheit mehrfach umgezogen. Von 2010 bis April 2013 lebte die Familie in Frankreich. Danach erfolgte ein Umzug nach Deutschland. Eines der Kinder, und zwar die im Streitjahr (2013) 16 bzw. 17 Jahre alte Tochter... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2017
- 5 S 1044/15 -

Verbot zum Parken auf schmalen Straßen in Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

Norm zu unbestimmt und somit nicht wirksam

Der Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass die Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die das Parken "vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber" verbietet, teilweise unwirksam ist. Aus der Vorschrift ist nicht hinreichend klar ersichtlich, was der Gesetzgeber mit dem Begriff der schmalen Fahrbahn meint. Die Norm ist daher zu unbestimmt und folglich unwirksam. Ein Anlieger kann ein Einschreiten der Straßen­verkehrs­behörde folglich nicht schon wegen Verstößen gegen dieses Verbot, sondern nur dann verlangen, wenn er durch parkende Autos auf der gegenüberliegenden Straßenseite gehindert oder in erheblichem Maße behindert werde, die Grundstücksein- und -ausfahrt zu benutzen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus und einer Garage bebauten Grundstücks in einem Karlsruher Wohngebiet. Das Grundstück grenzt an eine Gemeindestraße mit einer 5,50 m breiten Fahrbahn und einem 1,15 m breiten Gehweg. Die Garage ist vor dem Wohnhaus und etwas tiefer als dieses errichtet, so dass ihre Ausfahrt zur Straße leicht ansteigt.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017
- OVG 6 S 1.17 -

Kein Anspruch auf Auskunft über Hintergrund­gespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes im Eilverfahren

Auskunftswunsch weist nicht hierfür erforderlichen starken Gegenwartsbezug auf

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Journalist nicht im Eilverfahren einen Anspruch auf Auskünfte über die Praxis der sogenannten Hintergrund­gespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes mit Medienvertretern durchsetzen kann.

Den Antragsteller des zugrunde liegenden Falls interessierte, zu welchen Hintergrundgesprächen andere Journalisten im Jahr 2016 von der Bundeskanzlerin und dem Bundeskanzleramt eingeladen wurden. Das Bundeskanzleramt hatte geltend gemacht, dass es die Gespräche zwar plane, ihre spätere Durchführung aber nicht dokumentiere. Die vom Antragsteller gewünschten Informationen lägen der Behörde daher nicht vor.... Lesen Sie mehr




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