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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 06.11.2023
- 7 L 882/23 und 7 L 883/23 -
Erfolgloser Eilantrag gegen Masernimpfung bei Schulkindern
Masernimpfung bei Schulkindern nachzuweisen
Das Verwaltungsgericht Minden hat zwei Eilanträge abgelehnt, mit der sich die Antragsteller gegen infektionsschutzrechtliche Verfügungen des Kreises Gütersloh richten.
Die Antragsteller sind
Bescheide des Kreises rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Minden hält die Bescheide des Kreises nach summarischer Prüfung für rechtmäßig. Rechtsgrundlage sei § 20 Abs. 12 Satz 1, Abs. 13 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), deren Voraussetzungen erfüllt seien. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zur Masernimpfung u.a. bei Kindergartenkindern (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20) seien auf den vorliegenden Fall im Wesentlichen übertragbar. Die Eingriffe in das Recht der
Impfung nach medizinischen Standards dient Kindeswohl
Zwar könnten die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Minden, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33445
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