wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 12.07.2016

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 06.04.2016
- V R 25/15, XI R 20/14 -

BFH erbittet Vorabentscheidung des EuGH zu den Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

Ist Angabe eines "Briefkastensitzes" ausreichend für zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen?

In zwei Vorab­entscheidungs­ersuchen hat der Bundesfinanzhof den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung der Anforderungen gebeten, die im Umsatzsteuerrecht an eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen sind, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

In der vorliegenden Sache geht es um die Frage, ob die von einem Unternehmer geltend gemachten Vorsteuerbeträge aus Rechnungen auch dann abziehbar sind, wenn es sich unter der in den Rechnungen angegebenen Anschrift des Lieferers lediglich um einen "Briefkastensitz" gehandelt hat, oder ob nur die Angabe derjenigen Anschrift des leistenden Unternehmers zum Vorsteuerabzug berechtigt, unter der der leistende Unternehmer seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet.Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Kfz-Händler, erwarb Pkws. In den Rechnungen des Verkäufers, der seinerseits Fahrzeuge im Onlinehandel vertrieb, war eine... Lesen Sie mehr

Werbung

Sozialgericht Trier, Hinweisverfügung vom 06.07.2016
- S 5 U 141/15 -

Vertrags­amateur­fußball­spieler stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei Überschreiten der Steuerfreigrenze ist von Ausübung einer sozial­versicherungs­rechtlich relevanten Beschäftigung auszugehen

Das Sozialgericht Trier hat darauf hingewiesen, dass ein Vertrags­amateur­fußball­spieler auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er bei einem zeitlichen Aufwand von ca. 35 Stunden im Monat nur einen Mindestbetrag von 250 Euro als Vergütung erhält.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war aufgrund eines Arbeitsvertrages entsprechend der Spielordnung des DFB als Vertragsspieler bei dem beigeladenen Fußballverein beschäftigt. Bei einem Punktespiel erlitt er eine (erneute) Ruptur des vorderen Kreuzbandes. Der beklagte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lehnte die Feststellung eines Arbeitsunfalls ab, weil es an einer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22.06.2016
- 9 K 1985/15 -

Fluchttür im Bürogebäude muss nach außen geöffnet werden können

Nach innen öffnende Türen von Notausgängen stellen laut Arbeits­stätten­verordnung immer eine Gefahr dar

Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bestätigt, mit der die

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bezirksregierung Münster einer in der Speicherstadt in Münster ansässigen Firma aufgegeben, die Fluchtwegsituation in ihren Büroräumen in einen der Arbeitsstättenverordnung entsprechenden Zustand zu versetzen, wonach die Fluchttüren in Fluchtrichtung aufschlagen müssten. Außerdem hatte die Bezirksregierung der Firma mit sofortiger Wirkung untersagt,... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.09.2015
- 47 C 76/15 -

Lärm­beeinträchtigung auf Kreuzfahrt durch Maschinen rechtfertigt grundsätzlich keine Reisepreisminderung

Vorliegen eines Reisemangels nur bei Vorliegen von erheblichem Lärm

Kommt es während des Ab- bzw. Anlegens eines Schiffes aufgrund des Bugstrahlruders und der Ankervorrichtung zu einer Lärm­beeinträchtigung in einer Kabine, so rechtfertigt dies nur dann eine Reisepreisminderung, wenn der Lärm über das gewöhnliche Maß hinausgeht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schiffsreisende machte gegenüber der Reiseveranstalterin eine Reisepreisminderung geltend, weil es während des Ab- bzw. Anlegens des Kreuzfahrtschiffes aufgrund des Bugstrahlruders und der Ankervorrichtung zu einer Lärmbeeinträchtigung in der Kabine kam. Da sich die Reiseveranstalterin weigerte einen Teil des Reisepreises zurückzuzahlen,... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2016
- 63 S 189/15 -

Kosten für Graffitientfernung nicht als Betriebskosten umlagefähig

Verstoß gegen Wirt­schaftlichkeits­gebot bei Nichtaufstellen von Wertstoff- und Papiertonne

Die Kosten für die Entfernung von Graffiti können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, da es sich dabei um nicht umlegbare Kosten für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung handelt. Zudem verstößt der Vermieter gegen das Wirt­schaftlichkeits­gebot, wenn er keine Wertstoff- und Papiertonnen aufstellt, obwohl dies nach den örtlichen Gegebenheiten möglich ist und dadurch die kostenpflichtige Restmüllmenge reduziert werden kann. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich der Mieter einer Wohnung gegen eine Betriebskostenabrechnung. Diese sah unter anderem vor, dass die Kosten für eine Graffitientfernung in Höhe von 51,53 Euro die Mieter zu tragen haben. Der Mieter hielt eine Umlage für unzulässig. Zudem bemängelte er die Kosten für den Hausmüll. Diese seien seiner Meinung nach wegen der nicht vorhandenen Trennungsmöglichkeit... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2016
- 3 A 964/15 -

Kontaktdermatitis gegen Tonerstaub ist kein Dienstunfall

Für Anerkennung eines Dienstunfalls muss dienstliche Tätigkeit hohe Wahrscheinlichkeit konkreter Erkrankung beinhalten

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Kontaktdermatitis gegen Tonerstaub nicht als Dienstunfall anerkannt werden kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Finanzbeamter aus Lüdinghausen, war zunächst Sachbearbeiter, anschließend Sachgebietsleiter in verschiedenen Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen. Er machte geltend, durch Tonerstaub aus Laserdruckern an einer Kontaktdermatitis erkrankt zu sein. Der Tonerstaub befinde sich sowohl in der Raumluft der Finanzämter als auch auf den... Lesen Sie mehr




Werbung