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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.02.2017
- 16 O 11/16 -
Preisanpassungsklausel von Air Berlin unzulässig
Klausel zu unübersichtlich, missverständlich und intransparent
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Air Berlin einen Flugpreis nach der Buchung nicht einfach mithilfe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhöhen darf.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Air Berlin. Ganze 272 Wörter oder 2.100 Zeichen enthielt die
LG rügt Verstoß gegen das Transparenzgebot
Das Landgericht Berlin erklärte die Klausel für unwirksam. Die Richter sahen in der Klausel einen Verstoß gegen das
Klausel ermöglicht unzulässige einseitige Verlagerung von Marktrisiken
Außerdem ermögliche die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 24306
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