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Kammergericht Berlin, Urteil vom 12.08.2014
- 5 U 2/12 -
Air Berlin darf für Flugstornierungen keine Gebühren verlangen
Bearbeitung einer Stornierung ist keine extra zu bezahlende Leistung
Eine Fluggesellschaft darf für die Stornierung von Flügen kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Dies entschied das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Air Berlin. Die Richter untersagten der Airline außerdem, die im Ticketpreis enthaltenden Steuern und Gebühren zu niedrig auszuweisen.
Im zugrunde Fall sollten Air-Berlin-Kunden nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsentgelt zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten.
Kunden steht gesetzliches Kündigungsrecht zu
Das Berliner Kammergericht entschied, dass die Bearbeitung einer
Fluggesellschaften müssen Endpreis des Tickets korrekt aufschlüsseln
Darüber hinaus untersagten die Richter der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 18894
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