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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Verbraucherrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.05.2012
- XI ZR 290/11 -
BGH zur Entgeltklausel für die Benachrichtigung über eine Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift
Auch auf Grundlage des neuen Zahlungsdienstrechts sind die Entgeltklauseln unwirksam
Wenn Banken bei einer Einzugsermächtigung eine Buchung nicht ausführen und hierüber den Kunden benachrichtigen, dann dürfen sie für diese Benachrichtigung keine Gebühren verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Entgeltregelung der Sparkasse im letzten Satz der nachfolgenden Klausel darf im Geschäftsverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern) nicht verwendet werden, weil diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach § 307 BGB* unwirksam ist:"Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigung wird die Sparkasse den Kunden unverzüglich unterrichten. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Sparkasse das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt." Das Landgericht hat der Unterlassungsklage stattgegeben,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.07.2011
- 9 U 255/11 -
Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig
Logo und Wertung der Stiftung Warentest darf nicht für ähnliche, jedoch nicht getestete Produkte gleichen Fabrikats verwendet werden
Wirbt ein Unternehmen mit dem Testurteil „GUT“ der Stiftung Warentest, muss klar erkennbar sein, welches der beworbenen Produkte getestet wurde. Es ist unzulässig, das Urteil für eine getestete Matratze der Größe 90 x 200 cm auf andere Größen des gleichen Fabrikats zu übertragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die real SB-Warenhaus GmbH in einer Anzeige für Matratzen in drei verschiedenen Größen geworben. Groß im Bild: Das Logo der Stiftung Warentest mit dem Urteil „GUT“ und der Kennzeichnung als Testsieger. Was die Anzeige verschwieg: Getestet wurden nur Matratzen der Größe 90 x 200 cm, nicht aber die ebenfalls beworbenen Matratzen der Größen 100 x 200 cm... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.1990
- 13b C 96/90 -
Gesundheitliche Einschränkungen rechtfertigen fristlose Kündigung des Fitness-Vertrages
Fitnessstudio-Vertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden
Ein Fitness-Vertrag kann immer dann gekündigt werden, wenn begründete gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Kann der Kunde das Angebot eines Fitness-Studios aus medizinischen Gründen nicht länger nutzen, so ist ihm die weitere Zahlung des Beitrags nicht zuzumuten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein Fitness-Studio auf Zahlung ausstehender Mitgliedsbeiträge, nachdem es die fristlose Kündigung einer Kundin nicht akzeptiert hatte. Der zugrunde liegende Vertrag enthielt eine Verlängerungsklausel, nach der die Mitgliedschaft im Falle der nicht rechtzeitigen Kündigung um zwölf Monate verlängert werden sollte. Die Frau reichte ihre Kündigung am 20. Dezember... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.03.2012
- 9 U 1166/11 -
1&1 Internet AG darf Kunden das Widerrufsrecht nicht verweigern
OLG Koblenz stärkt Verbraucherschutz bei Vertragsänderung am Telefon
Ändert ein Verbraucher auf telefonischem Wege wesentliche Inhalte eines Vertrages, gilt das Widerrufsrecht. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die 1&1 Internet AG entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Verbraucherin ihren Vertrag mit 1&1 über Telefon- und Internet-Dienste (Service-Flat 6.000 DSL-Paket) mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten fristgerecht gekündigt. Daraufhin wurde sie vor Ablauf des Vertrages von einem Mitarbeiter des Unternehmens angerufen. Dieser bot ihr einen neuen Vertrag (Doppel Flatrate 16.000 DSL-Paket) zum... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16.04.2012
- 9 CS 11.4 -
Verwechslungsgefahr: Duschgel darf nicht wie Milchshake aussehen
Für Verwechselbarkeit ist auf das Erkennen kleiner und kleinster Kinder abzustellen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Untersagung bestätigt, die besagt, dass in Italien hergestellte Dusch- und Badegels mit den Geschmacksrichtungen „Erdbeere“, „Schokolade“ und „Creme Caramel“ wegen möglicher Verwechslung mit Milchshakes in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.
In gut sortierten Drogeriemärkten, aber auch in Parfümerien findet der Verbraucher appetitlich aufgemachte Duschgels, meist in milchigen Flaschen, bedruckt mit verlockenden Früchten und dem Aussehen, der Farbe, dem Geruch und der Konsistenz von Milchshakes. Die Verwechselungsgefahr mit einem Lebensmittel liegt auf der Hand, wobei der vermeintliche Genuss gefährlich enden kann. Im ungünstigsten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2012
- XII ZR 42/10 -
Fitnessvertrag kann auch weit vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden
Gesundheitliche Einschränkungen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung
Fitnessverträge dürfen eine Laufzeit von 24 Monaten haben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Allerdings, so der BGH kann der Kunde bei gesundheitlichen Einschränkungen den Vertrag weit vor Ablauf außerordentlich kündigen.
Im vorliegenden Fall versuchte der Kunde eines Fitness-Centers seinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Als Grund gab er gesundheitliche Probleme an, die ihm die Nutzung der Einrichtung unmöglich machen würden und die er durch Vorlage eines ärztlichen Attests belegte. Das Fitness-Center akzeptierte die Kündigung jedoch nicht und wollte den Vertrag erst zum nächst... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2012
- 2 U 2/11 -
Prepaid-Mobilfunkvertrag – Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende unwirksam
Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift ungerechtfertigt
Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Gebühr für die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages verlangen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall forderte der Bundesverband der Verbraucherzentralen den Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein auf, verschiedene Klauseln in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge über Mobilfunkleistungen zu unterlassen, weil diese aus seiner Sicht den Kunden unangemessen benachteiligten. Hierbei handelte es sich unter anderem um ein "Dienstleistungsentgelt"... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2011
- 6 U 174/10 -
Werbeangaben zu gesundheitlicher Wirkung von getrocknetem Pilzpulver müssen stimmen
Anforderungen an die Nachweise sollen nicht weniger streng sein als Anforderungen an die Nachweise der Wirksamkeit von Medikamenten
Wer ein Produkt mit gesundheitsbezogenen Angaben bewirbt, der muss die behauptete Wirkung auch wissenschaftlich belegen können. Der Verbraucher soll vor dem Konsum solcher Produkte geschützt werden, denen in der Werbung eine Wirkung zugesprochen wird, die ihnen tatsächlich nicht zukommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
Das beklagte Unternehmen im vorliegenden Fall vertreibt Nahrungsergänzungsmittel in Form von getrocknetem Pilzpulver, das es in Kapseln zum Einnehmen anbietet. Beworben wurden diese Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben, die eine konkrete Wirkung versprachen. Die Kapseln wurden beispielsweise als "zur Unterstützung eines gesunden Herz-Kreislaufs und einer optimalen Leistungsfähigkeit"... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2012
- VIII ZR 113/11/ VIII ZR 93/11 -
BGH zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
Regelungslücke durch unwirksamer Preisanpassungsklausel durch § 133, 157 BGB geschlossen
Zur Frage, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat, hat der Bundesgerichtshof nunmehr zwei Entscheidungen getroffen.
Im Verfahren VIII ZR 113/11 macht der Kläger gegen die Beklagte, ein regionales Gasversorgungsunternehmen, Rückzahlungsansprüche geltend. Der Kläger bezog aufgrund eines im Jahr 1981 geschlossenen Sonderkundenvertrages Gas von der Beklagten.Die Beklagte erhöhte in der Vergangenheit wiederholt die Arbeitspreise, mit welchen der Gasverbrauch abgerechnet wird, auf der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2010
- III ZR 218/09 -
Auch bei vorheriger Bestellung kann ein Partnervermittlungsvertrag als Haustürgeschäft widerrufen werden, wenn statt des erhofften Damenkontakts ein Kundenberater ins Haus kommt
BGH sieht eine "Haustürsituation" / Diskrepanz zwischen Kundenerwartung und tatsächlich erfolgtem Vertragsabschluss
Schließt ein Kunde einen Vertrag als Folge eines Beratungsgesprächs in den eigenen vier Wänden ab, so steht ihm ein besonderes Widerrufsrecht zu. Bei diesen so genannten "Haustürgeschäften" besteht die Gefahr der Überrumpelung des Verbrauchers, so dass er hier besonderen Schutz genießt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde das Gespräch nicht auf eindeutig eigenen Wunsch veranlasst hat. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger im vorliegenden Fall hatte sich auf die Kontaktanzeige in einer Tageszeitung gemeldet, da er die dort beschriebene Dame kennen lernen wollte. Kurz darauf meldete sich die Mitarbeiterin einer Partnerschaftsvermittlung telefonisch bei dem Mann und vereinbarte einen Beratungstermin für den nächsten Tag in dessen Wohnung. Bei diesem Termin kam es zum Abschluss eines Partnervermittlungsvertrages,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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