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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Reiserecht“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 22.06.2011
- 233 C 7220/11 -

Versicherung muss Reisekosten nur bei unerwarteter, betriebsbedingter Kündigung durch Arbeitgeber erstatten

Geschäftsführer, der nach Abberufung selbst kündigt, hat keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung wegen unerwartetem Arbeitsplatzverlust

Kündigt ein Geschäftsführer einer Firma, der von der Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer abberufen wurde, seinen Anstellungsvertrag, stellt dies keine unerwartete, betriebsbedingte Kündigung dar. Eine Versicherung ist daher nicht verpflichtet, die Reiserücktrittskosten für eine stornierte Urlaubsreise zu übernehmen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall buchte ein Ehepaar im Oktober 2009 eine 10-tägige Karibikkreuzfahrt. Diese sollte im Mai 2010 stattfinden. Vorsorglich schlossen sie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Nach den Versicherungsbedingungen sollte eine Erstattung der Rücktrittskosten dann stattfinden, wenn die Reise aufgrund einer „unerwarteten, betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber“ storniert wird.Zum Zeitpunkt der Buchung war der Ehemann Geschäftsführer einer GmbH. Zwei Monate vor der Reise entschloss sich die Gesellschafterversammlung, ihn als Geschäftsführer abzuberufen. Daraufhin kündigte er selbst seinen Anstellungsvertrag.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.05.1999
- 2/21 O 467/98 -

Glatte Marmorfliesen: Kein Schadensersatz nach Sturz auf nassem und feuchtem Boden in der Nähe des Swimmingpools einer Hotelanlage

Gefahr des Ausrutschens durch glatte Fliesen in der Nähe eines Swimmingpools muss jedem Reisegast offensichtlich sein

Ein Reiseveranstalter verletzt seine Kontrollpflicht nicht, wenn ein Reisegast durch einen Umstand zu Schaden kommt, der im Allgemeinen nicht als Gefahr einzustufen ist. Jeder Reisegast muss offensichtliche Gefahren erkennen und sich entsprechend vorsichtig verhalten. Nasse Steine oder Fliesen in der Nähe eines Swimmingpools gehören dazu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall verklagte ein Mann ein Reiseunternehmen aufgrund eines Unfalls, der ihm in einer Hotelanlage zugestoßen war. Der Kläger stürzte auf dem Weg zur Toilettenanlage des Swimmingspools und brach sich seinen rechten Oberschenkelhals. Da die notwendige Operation des Klägers nicht auf der Insel durchgeführt werden konnte, wurde er schließlich nach Frankfurt am Main geflogen,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 01.12.2011
- 2 U 1104/10 -

Stuhlbein weggebrochen: Reiseveranstalter haftet nicht für Schaden nach Sturz von einem Plastikstuhl im Hotel

Verkehrssicherungspflicht besteht nur für allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungsgegenstände und Hotelanlagen

Wenn sich ein Urlauber durch das Wegknicken eines Plastikstuhlbeins verletzt, so hat dieser nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen seinen Reiseveranstalter auf Schadensersatz, nachdem er sich in seinem Hotel durch den Sturz mit einem Plastikstuhl einen Halswirbel gebrochen hatte. Der Kläger verbrachte gemeinsam mit seiner Frau einen Urlaub in Kroatien, den das Paar als Pauschalreise gebucht hatte. Der Unfall ereignete sich, als sich der Mann zum Lesen auf einen Plastikstuhl... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.04.2012
- X ZR 76/11 -

Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten

Entscheidung des BGH zur Klausel auf Vorbehalt von kurzfristigen Änderungen der Flugzeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

Wenn Veranstalter von Pauschalreisen den Rückflug um mehr als zehn Stunden vorverlegen, kann dies einen Reisemangel darstellen. Organisiert sich der Reisende einen termingerechten Rückflug selbst, kann der Reiseveranstalter unter Umständen schadensersatzflicht gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Reiseveranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Änderung der Flugzeiten vorbehalten hat, entschied der Bundesgerichtshof.

Die Klägerin verlangt aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten die Rückzahlung eines gezahlten Reisepreises und Schadensersatz.Der Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin bei der Beklagten eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 € pro Person mit einem Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.09.2011
- 1 U 243/11 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz im Hotelbadezimmer

Hotel muss Gast nur vor Gefahrensituationen schützen, die über das übliche Risiko der Betriebsnutzung hinausgehen

Wer auf dem feucht gewordenen Fliesenboden eines Hotelbadezimmers ausrutscht und stürzt, der trägt für diesen Unfall die volle Verantwortung. Der Hotelbetreiber darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Gast sichtbare Gefahren erkennt und ihnen durch Achtsamkeit ausweicht beziehungsweise begegnet. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann in der Regel nicht geltend gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Frau auf Schadensersatz, nachdem sie im Badezimmer ihres Hotelzimmers ausgerutscht und gestürzt war. Die Klägerin begründete ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hotelbetreiber damit, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt habe. Der Gast erwarte im Bad Vorkehrungen, die das Ausrutschen verhindern würden. Im Badezimmer... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht München, Vergleich vom 09.12.2011
- 271 C 13043/11 -

Reisepreisminderung: Reisemängel müssen detailliert vorgetragen werden

Pauschalaussagen wie „katastrophale hygienische Zustände“ nicht ausreichend

Wird eine Reisepreisminderung wegen Reisemängeln geltend gemacht, sind diese im Einzelnen zu schildern. Die Behauptungen „riesige Baustelle“, „katastrophale hygienische Zustände“ reichen dafür nicht aus. Auch die erfolgten Reklamationen sind genau darzulegen.

Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Ehepaar für Mitte Dezember 2010 für sich und ihren fünfmonatigen Sohn eine achttägige Reise nach Ägypten zum Preis von 808 Euro. Der Reisepreis beinhaltete die Flüge, Unterbringung und Verpflegung.Nach ihrer Rückkehr verlangten sie vom Reiseveranstalter 606 Euro vom Reisepreis zurück und darüber hinaus noch insgesamt 700... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2011
- 2-24 O 99/11 -

Eyjafjallajökull: Vulkanaschewolke als höhere Gewalt setzt Reisevertrag außer Kraft

Vorliegen "höhere Gewalt" entbindet den Reiseveranstalter von möglichen Schadensersatzverpflichtungen gegenüber Reisekunden

Solange eine Erfüllung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist und deshalb beispielsweise ein Rückflug von einem Urlaubsort entfällt, kann ein Reisender keinen ihm aus diesem Umstand entstehenden Schaden geltend machen. Liegt diese Ursache jedoch nicht mehr vor und kann ein Reiseveranstalter aus anderen Gründen keine umgehende Rückreise gewähren, muss er für den entstehenden Schaden eintreten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau für sich und ihren Lebenspartner eine Pauschalreise auf die Karibikinsel Antigua zu einem Gesamtpreis von 15.535 Euro gebucht. Nachdem der ursprünglich geplante Rückflug nach Frankfurt am Main aufgrund der Aschewolke infolge des Vulkanausbruchs ("Eyjafjallajökull") auf Island ausgefallen war, erfolgte die Rückreise erst neun Tage später. Den Reisenden... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Neuwied, Urteil vom 09.10.2002
- 14 C 649/02 -

Verspätet am Check-In-Schalter eintreffender Flugreisender hat bei verweigertem Check-In keinen Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter

Für das pünktliche Eintreffen am Flughafen trägt der Reisende die alleinige Verantwortung

Erreicht ein Reisender den Flughafen nicht rechtzeitig im Rahmen des vorgeschriebenen Zeitfensters von 90 Minuten vor Abflug, so kann ihm das Betreten des Flugzeugs verweigert werden. Der Reiseveranstalter trägt dann keine Verantwortung für die Nichterfüllung des Reisevertrages, da die Organisation der Beförderung zum Flughafen Sache des Reisenden ist, auch wenn das Bahnticket Teil eines Rail & Fly-Angebots ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neuwied hervor.

Im vorliegenden Fall machte die Kundin eines Reiseveranstalters Schadensersatz geltend, da sie aufgrund einer Verspätung der Bahn ihren Flieger zum Urlaubsziel verpasst hatte. Die Frau hatte eine Rail & Fly-Reise nach Malta gebucht und der Transfer zum Flughafen sollte mit der Deutschen Bahn erfolgen. Aufgrund einer Zugverspätung verpasste die Klägerin jedoch einen Anschlusszug und... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.03.2012
- X ZR 127/11 -

Bundesgerichtshof setzt Verfahren zu Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei verspätetem Zubringerflug aus

Gericht wartet Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in ähnlich gelagerten Fällen ab

Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren über mögliche Ausgleichsansprüche von Reisenden, die aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs einen Anschlussflieger verpasst haben, ausgesetzt. Der Gerichtshof erklärte vor der Urteilsverkündung zunächst Urteile des Europäischen Gerichtshofs in ähnlich gelagerten Fällen abwarten zu wollen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht eines Mitreisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht München, Urteil vom 08.11.2007
- 223 C 17445/07 -

Kein Schadensersatz aus Reisegepäckversicherung für verloren gegangenen Koffer nach verspäteter Verlustmeldung

Ersatz erfolgt nur bei "unverzüglicher" Meldung des Schadens

Wer den Verlust eines Gepäckstücks nicht umgehend dem Flugunternehmen mitteilt, dem kann eine Reisegepäckversicherung den Ersatz des Schadens verweigern. Unter Unverzüglichkeit ist dabei eine Meldung noch am selben Tag und am besten persönlich an der dafür zuständigen Stelle des Flugunternehmens zu verstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin Ansprüche aus einer Reisegepäckversicherung geltend, die sie für sich, ihren Ehemann und für ihr zehnjähriges Kind mit einer Versicherungssumme von 3.000 Euro abgeschlossen hatte. Anlass war eine Flugreise in die Türkei, die von Ende Dezember bis Anfang Januar stattfinden sollte. Nach ihrer Rückkehr am 11. Januar mit Ankunft am Flughafen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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