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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2015
- IV ZR 128/14 -
BGH: Kein Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung bei Beschädigung eines PKW durch gezogenen Anhänger
Anhänger stellt gezogenes Fahrzeug im Sinne von A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dar
Wird ein PKW durch einen gezogenen Anhänger beschädigt, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung. Denn der Anhänger stellt ein gezogenes Fahrzeug im Sinne der Ausschlussklausel A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der hintere rechte Kotflügel eines
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Dresden wiesen die Klage ab. Es sei für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar, dass der Begriff "Fahrzeug" in der
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Anspruch auf Versicherungsschutz
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, da die Beklagte leistungsfrei sei.
Anhänger stellt gezogenes Fahrzeug dar
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer könne der Klausel A.2.3.2 AKB klar entnehmen, so der Bundesgerichtshof, dass der Ausschluss auch Schäden zwischen einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dresden, Urteil vom 14.02.2013
[Aktenzeichen: 110 C 5889/12] - Landgericht Dresden, Urteil vom 26.03.2014
[Aktenzeichen: 8 S 149/13]
- BGH bejaht Versicherungsschutz für PKW-Schäden aufgrund Aufpralls des Anhängers
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012
[Aktenzeichen: IV ZR 21/11]) - Haftpflichtversicherungen von Zugmaschine und Anhänger kommen bei Verkehrsunfall je zur Hälfte für Ersatzansprüche auf
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2010
[Aktenzeichen: IV ZR 279/08])
Jahrgang: 2015, Seite: 580 DAR 2015, 580 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 508 MDR 2015, 508 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 2338 NJW 2015, 2338 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2015, Seite: 571 VersR 2015, 571 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 334 zfs 2015, 334
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