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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Leistungsfreiheit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.11.2018
- 6 U 123/18 -
Alkohol- und Drogentest mehr als 22 Stunden nach Unfall spricht nicht gegen Alkohol- bzw. Drogenfahrt
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen Unfallflucht des Versicherungsnehmers
Begeht ein Versicherungsnehmer Fahrerflucht, kann die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht befreit sein. Ein Alkohol- und Drogentest mehr als 22 Stunden nach dem Unfall spricht nicht gegen eine Alkohol- bzw. Drogenfahrt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer verursachte an einem Abend im März 2016 einen Verkehrsunfall. Aus unbekannten Gründen kam er bei einer Kurve von der Fahrbahn ab und geriet auf einen Gehweg. Dadurch kam es zu einer Beschädigung zweier Metallpfosten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 520 EUR an den Pfosten entstanden ist. Obwohl der Autofahrer den Unfall bemerkt hatte, floh er vom Unfallort. Erst am nächsten Abend ging er zur Polizei. Dort legte er das Ergebnis eines Alkohol- und Drogentestes vom selben Abend vor, welcher negativ war. Da seine Kaskoversicherung sich weigerte wegen der Unfallflucht den Schaden zu regulieren,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.10.2016
- 5 U 31/16 -
Ehemann erhält Leistung aus Lebensversicherung bei Tötung der Ehefrau im Zustand der Schuldunfähigkeit
Keine Leistungsfreiheit des Versicherers
Tötet der Ehemann seine Ehefrau im Zustand der Schuldunfähigkeit, so steht dies einer Leistung aus der auf den Tod der Ehefrau abgeschlossenen Lebensversicherung nicht entgegen. Der Versicherer wird nicht gemäß § 162 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) leistungsfrei. Aufgrund der Schuldunfähigkeit fehlt es an einem Vorsatz. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2013 beanspruchte ein Witwer die Versicherungsleistung aus einer von ihm abgeschlossenen Lebensversicherung. Versicherte Person war die Ehefrau des Witwers. Er selbst war bezugsberechtigt. Die Versicherung lehnte eine Leistung aber ab. Hintergrund dessen war, dass der Witwer seine Ehefrau durch Erwürgen getötet hatte. Nach Ansicht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2015
- IV ZR 128/14 -
BGH: Kein Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung bei Beschädigung eines PKW durch gezogenen Anhänger
Anhänger stellt gezogenes Fahrzeug im Sinne von A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dar
Wird ein PKW durch einen gezogenen Anhänger beschädigt, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung. Denn der Anhänger stellt ein gezogenes Fahrzeug im Sinne der Ausschlussklausel A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der hintere rechte Kotflügel eines PKW beim Rückwärtsfahren ohne äußere Einwirkung durch den Anhänger beschädigt. Der PKW-Eigentümer beanspruchte aufgrund dessen seine Vollkaskoversicherung. Diese verwies jedoch auf A.2.3.2 AKB, wonach Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen nicht versichert waren, und verweigerte... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 12.12.2014
- 6 U 122/14 -
Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung bei Reparaturauftrag und Verkauf des angeblich beschädigten Pkw vor schriftlicher Schadensanzeige
Obliegenheitsverletzung durch Versicherungsnehmer
Lässt ein Versicherungsnehmer seinen angeblich beschädigten Pkw vor der schriftlichen Schadensanzeige reparieren und verkauft er ihn nach Kasachstan, verletzt er seine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag vorsätzlich. Es besteht dann kein Anspruch auf Versicherungsleistungen durch die Vollkaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Versicherungsnehmer seine Vollkaskoversicherung wegen eines behaupteten Unfalls im April 2013. Die Versicherung weigerte sich jedoch für den angeblichen Schaden aufzukommen. Dies hatte seinen Grund zum einen darin, dass der Versicherungsnehmer zwei Tage nach dem behaupteten Unfall und zehn Tage vor der mündlichen Anzeige des Versicherungsfalls... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014
- 7 U 121/14 -
Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung aufgrund Verletzung der Aufklärungspflicht durch Verlassen der Unfallstelle
Vorliegen der Voraussetzungen des Straftatbestands des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) nicht erforderlich
Verlässt ein Pkw-Fahrer den Unfallort ohne erforderliche Feststellungen zum Unfallhergang zu ermöglichen, verletzt er seine Aufklärungspflicht aus E.1.3 AKB 2008. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Vollkaskoversicherung besteht dann nicht. Auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 kam ein Autofahrer gegen 2.30 Uhr von der Straße ab und streifte mit der rechten Fahrzeugseite eine Betonmauer. Da seiner Einschätzung nach kein erheblicher Schaden an der Mauer entstanden war, verließ er den Unfallort. Erst eine Woche später informierte er die Polizei. Seiner Vollkaskoversicherung zeigte er den Unfall im August... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 13.01.2014
- 20 W 91/13 -
Berufsunfähigkeitsversicherung kann Eintrittspflicht von Einsichtnahme der Krankenunterlagen abhängig machen
Einsichtsnahmerecht aufgrund möglicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers beim Ausfüllen des Antragsformulars
Besteht der begründete Verdacht, dass der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsformulars die gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, so kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Eintrittspflicht von der Einsichtnahme der Krankenunterlagen der behandelnden Ärzte des Versicherungsnehmers abhängig machen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Versicherungsnehmerin wollte ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Da die Versicherung aber den Verdacht hegte, dass die Versicherungsnehmerin beim Ausfüllen des Antragsformulars die gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, verlangte sie die Einsichtnahme in die Krankenunterlagen der behandelnden Ärzte der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.07.2014
- 9 U 204/13 -
Versicherungsnehmer muss sich bewusste Falschangaben seines Sohnes in Schadensanzeige zurechnen lassen
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung aufgrund Verletzung der Aufklärungsobliegenheit
Verursacht der Sohn eines Versicherungsnehmers einen Verkehrsunfall und gibt der Sohn in der Schadensanzeige gegenüber der Versicherung wahrheitswidrig an, keinen Alkohol getrunken zu haben, so muss sich der Versicherungsnehmer diese Falschangabe gemäß § 166 BGB zurechnen lassen. Aufgrund der begangenen vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wird die Kaskoversicherung gemäß § 28 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Versicherungsnehmer seine Vollkaskoversicherung nachdem sein Sohn mit dem Auto von der Straße abgekommen war. Die Versicherung lehnte eine Leistung jedoch ab, da der Sohn in seiner Schadensanzeige wahrheitswidrig angegeben hatte, keinen Alkohol getrunken zu haben. Dies könne aber nicht sein, da ein am Unfallort durchgeführter Atemtest... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 18.11.2015
- 12 O 578/14 -
Leistungsfreiheit eines Vollkaskoversicherers bei unrichtigen Angaben
Versicherungsnehmer hat vertraglich vereinbarte Pflichten bei Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung einzuhalten
Wenn ein Versicherungsnehmer in seiner Schadensanzeige objektiv unrichtige Angaben zum Unfallgeschehen macht und hierdurch arglistig seine vertraglich vereinbarte Aufklärungsobliegenheit verletzt, dann hat er keinen Anspruch auf Leistungen aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag. Dies hat das Landgericht Coburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall verfolgte der Kläger mit seiner Klage Ansprüche im fünfstelligen Bereich gegen den Vollkaskoversicherer seines Pkw. In der Schadensmeldung hatte der Kläger auf Frage der beklagten Versicherung nach der Schuld am vorangegangenen Verkehrsunfall angegeben, ein Fußgänger sei in hohem Tempo über die Straße gelaufen. Der Kläger habe den Fußgänger nicht sehen können und... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 02.07.2014
- 3 U 40/13 -
Kein Versicherungsschutz bei Brandschaden trotz theoretischer Möglichkeit einer Brandstiftung durch Dritte
Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls aufgrund Gesamtwürdigung aller Tatumstände
Einem Versicherungsnehmer steht im Falle eines Brandschadens dann kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, wenn sämtliche Tatumstände dafür sprechen, dass er der Brandstifter ist. Die theoretische Möglichkeit einer Brandlegung durch Dritte spielt dabei keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2008 wurde eine fast 700 qm große Villa vorsätzlich in Brand gesetzt. Obwohl sich der Eigentümer während des Brandes selbst im Gebäude befand und nur durch die Feuerwehr mittels einer Drehleiter gerettet werden konnte, warf ihm die Wohngebäudeversicherung vor, selbst der Brandstifter gewesen zu sein. Der Eigentümer wies diesen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.09.2014
- IV ZR 322/13 -
Brand einer Scheune wegen abgestelltem Traktor: Kein Versicherungsschutz bei Schadensfall aufgrund vorsätzlicher Gefahrerhöhung
Abstellen eines Traktors in eine mit Heu und Stroh gefüllte Scheune stellt Gefahrerhöhung dar
Stellt ein Versicherungsnehmer in einer mit Heu und Stroh gefüllten Scheune einen Traktor ab, so stellt dies eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG dar. Hat er die Gefahrerhöhung vorsätzlich vorgenommen und kommt es zu einem Brand in der Scheune, so besteht nach § 26 Abs. 1 VVG kein Versicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 stellte ein Mann einen Traktor in einer Scheune ab. In dieser wurden unter anderem Heu und Stroh gelagert. Zudem befand sich auf der Scheune eine Photovoltaikanlage. Aus ungeklärten Umständen kam es im Anschluss an das Abstellen des Traktors zu einem Brand in der Scheune. Dies führte unter anderem zur Zerstörung der Photovoltaikanlage.... Lesen Sie mehr
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