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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Balkon“ veröffentlicht wurden

Landgericht München I, Beschluss vom 08.11.2016
- 31 S 12371/16 -

Wohnungsmieter muss Baum von Loggia entfernen

Anpflanzung eines Baums entspricht nicht vertragsgemäßer Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons

Ein Wohnungsmieter ist gemäß § 541 BGB verpflichtet, einen auf der Loggia angepflanzten Baum zu entfernen, da dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons entspricht. Der Mieter kann sich in einem solchen Fall nicht auf Art. 20a GG berufen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer im dritten Stockwerk liegenden Zwei-Zimmer-Wohnung pflanzte einen jungen Bergahorn in einem Holzkasten auf seiner Loggia. In der Folgezeit wuchs der Baum beträchtlich an, so dass seine Krone sogar über das Hausdach hinaus ragte. Da der Holzkasten zwischenzeitlich verrottet war, stand der Baum direkt in der Erde auf dem Boden der Loggia. Der Baum war zudem mit drei Ketten und speziellen Spiralen als Rückdämpfer an der Hausfassade befestigt. Die Vermieterin klagte nunmehr auf Beseitigung des Bergahorns.Das Amtsgericht München gab der Beseitigungsklage... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.2006
- 62 S 90/06 -

Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss

Vorliegen eines unerheblichen Mangels bei Schäden am Außenputz, Verkalkungen des WC-Beckens sowie abgescheuerter Treppenstufen

Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Bade­wannen­abdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung wegen diverser Mängel ihre Miete. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Landgericht Berlin hielt folgende Minderungsquoten für angemessen:- beschädigte Küchenarbeitsplatte: 1 %- defekte Jalousetten: 3 %- defekte Klingelanlage: 3 %... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2011
- 33 C 1957/11 (31) -

Kein Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme

Befriedigung des Informations­bedürfnisses über das Internet

Wird eine Parabolantenne auf der Loggia errichtet, um einen ausländischen Fernsehsender empfangen zu können, kann der Vermieter die Beseitigung der Antenne verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Im zugrunde liegenden Fall errichteten die Mieter einer Mietwohnung eine Parabolantenne auf ihrer Loggia, damit diese einen indischen Kanal empfangen können. Dieser sendete überwiegend Theatermusik, Liveaufführungen und Spielfilme. Nachdem der Vermieter die Genehmigung zur Errichtung widerrufen hatte, verlangte er Beseitigung der Antenne. Da die Mieter sich weigerten dem nachzukommen,... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.1984
- VI ZR 218/83 -

BGH: Vermieter genügt seiner Verkehrssicherungspflicht bei Verbot des Betretens der noch nicht fertiggestellten Loggia

Mieter trägt ebenfalls Verantwortung für die Gefahrenstelle

Verbietet der Vermieter das Betreten einer noch nicht fertiggestellten Loggia, so genügt er seiner Verkehrssicherungspflicht und haftet nicht für eingetretene Schäden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde. Der Kläger nahm den Beklagten auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Unfalls in Anspruch. Am Unfalltag besuchte der Kläger seine Tochter und seinen Schwiegersohn, die im Haus der Beklagten eine im ersten Stock gelegene Wohnung gemietet hatten. Zu dieser Wohnung gehörte eine noch nicht fertiggestellte Loggia. Es fehlte unter anderem das... Lesen Sie mehr



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