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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Badezimmer“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2020
- VIII ZR 70/19 -

BGH: Ersatzloser Abriss eines Gebäudes stellt keine wirtschaftliche Verwertung dar

Kein Recht zur Ver­wertungs­kündigung

Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes stellt keine wirtschaftliche Verwertung dar und rechtfertigt daher keine Ver­wertungs­kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden im Juni 2017 die Mieter eines ehemaligen Landarbeiterhauses in Braunschweig von ihrem Vermieter gekündigt. Die Mieter wohnten seit mehreren Jahrzehnten in dem Haus. Ein schriftlicher Mietvertrag existierte nicht. Zudem zahlten sie eine Miete von nur 60 EUR. Die Kündigung erfolgte, weil ein Seitenflügel des Gebäudes wegen Baufälligkeit abgerissen werden sollte. In dem Seitenflügel befand sich das Badezimmer der Mieter. Der Vermieter hielt den Anbau eines neuen Badezimmers wegen der damit verbundenen Kosten in Höhe von rund 26.000 EUR für unwirtschaftlich und hatte daher die Kündigung ausgesprochen. Da sich die... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.05.2020
- V R 1/18 -

BFH zum Vorsteuerabzug für die Renovierung eines Home-Office

Kein Vorsteuerabzug für Renovierung eines Badezimmers mit Dusche und Badewanne

Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungs­aufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Dies gilt nicht nur für die Aufwendungen zur Renovierung des beruflich genutzten Büros oder Besprechungsraums, sondern auch für Aufwendungen eines Sanitärraums; ausgeschlossen vom Abzug sind dagegen die Aufwendungen für ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 7.5.2020 V R 1/18.

Im hier vorliegenden Fall sind die Kläger Eigentümer eines Gebäudes, das sie im Obergeschoss selbst bewohnen. Eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad/WC im Erdgeschoss vermieteten sie als Home-Office des Klägers umsatzsteuerpflichtig an dessen Arbeitgeber.Die Kläger renovierten das Home-Office und bezogen hierfür Handwerkerleistungen, von... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.05.2019
- VIII R 16/15 -

Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers sind steuerlich nicht absetzbar

Finanzamt hat zu Recht nur die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer berücksichtigt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören.

Im vorliegenden Streitfall hatten die zusammen veranlagten Kläger im Jahr 2011 das Badezimmer und den vorgelagerten Flur in ihrem Eigenheim umfassend umgebaut. In dem Eigenheim nutzte der Kläger ein häusliches Arbeitszimmer für seine selbständige Tätigkeit als Steuerberater, das 8,43 % der Gesamtfläche ausmachte.Der Kläger machte für das Streitjahr 8,43 % der entstandenen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018
- I-4 U 15/18 -

Keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei Überschwemmung des Badezimmers durch Kleinkind

Ständige Kontrollen des Kindes stören Lernprozess des Kindes

Steht ein Kleinkind unbeobachtet nach dem Schlafenlegen auf und verursacht es im Badezimmer einen Wasserschaden, begehen die Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im hier zu entscheidenden Fall war der dreieinhalb Jahre alte Sohn, nachdem er mit einem Hörspiel schlafen gelegt worden war, zwischen 19 und 20 Uhr unbemerkt wieder aufgestanden und zur Toilette gegangen. Dabei benutzte er solche Mengen Toilettenpapier, dass der Abfluss verstopfte. Auf Grund der Beschaffenheit des Spülknopfes konnte sich dieser leicht verhaken, wenn er nicht in einer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.11.1994
- 221 C 156/94 -

Schönheits­reparatur­pflicht des Mieters umfasst nicht Erneuerung der schwarzverfärbten Fliesenfugen im Badezimmer

Schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht normaler Abnutzung

Der Mieter einer Wohnung ist im Rahmen seiner Schönheits­reparatur­pflicht nicht verpflichtet, die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer zu erneuern. Denn die schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht der normalen Abnutzung. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses im November 1993 im Rahmen der vereinbarten Schönheitsreparaturpflicht die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer erneuern. Die Verfärbung ist im Laufe der sechsjährigen Mietzeit aufgetreten. Der Vermieter warf der Mieterin vor, die Fliesenfugen nicht sorgfältig gereinigt... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2018
- V ZR 276/16 -

Miteigentümer haben keinen Anspruch auf verbesserten Trittschall nach Badsanierung

Bei Instandsetzungs- und Modernisierungs­maßnahmen am Sondereigentum sind für Schallschutz unverändert die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer, die bei der Sanierung ihres Bades den Boden unter Entfernung des Estrichs erneuern, nicht für verbesserte Trittschalwerte sorgen müssen. Für den für Schallschutz bleiben unverändert die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich.

Die Parteien des zugrunde liegenden Streitfalls sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage wurde im Jahr 1990 errichtet. Die Wohnung der Beklagten liegt über der der Klägerin. Bei einer Modernisierung ihres Badezimmers im Jahr 2012 ließen die Beklagten den Estrich vollständig entfernen und eine Fußbodenheizung einbauen. Ferner wurden der Fliesenbelag sowie sämtliche... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2001
- 64 S 108/01 -

37 °C warmes Wasser erst nach Vorlauf von 70 l Wasser sowie sechs defekte Badfliesen stellen Mietmangel dar

Recht zur Mietminderung von 5 % bzw. 2 %

Erreicht das Wasser erst nach dem Vorlauf von 70 Litern eine Temperatur von 37 °C und sind sechs Fliesen im Bad defekt, so stellt dies einen zur Mietminderung berechtigten Mietmangel dar. Der Mieter kann seine Miete um 5 % bzw. 2 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Mieter einer Wohnung eine Mietminderung. Er begründete dies damit, dass zum einen erst nach Ablauf von 70 Litern das Wasser eine Temperatur von 37 °C erreichte. Zum anderen hielt der Mieter es für mangelhaft, dass sechs Fliesen im Badezimmer Risse aufwiesen. Eine befand sich über der Wanne, zwei unter dem Toilettenbecken und drei auf dem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 02.02.2016
- 20 C 450/15 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Keine Wohnwerterhöhung aufgrund durch Lichtschalter gekoppelter Badlüftung sowie fehlender Beheizbarkeit der Küche

Beheizung der offenen Küche über angrenzendes Wohnzimmer unerheblich

Verfügt ein Badezimmer nur über eine durch einen Lichtschalter gekoppelte Entlüftung, so ist dies nicht als wohnwerterhöhend gemäß dem Berliner Mietspiegel 2015 zu werten. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine zum Wohnzimmer offene Küche über keine Heizung verfügt, sondern über das Wohnzimmer beheizt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieterhöhungsverlangen. Die Vermieterin stufte unter anderem die Entlüftungsanlage im Bad sowie die zum Wohnzimmer gelegene offene Küche als wohnwerterhöhend ein. Dem traten die Mieter entgegen und weigerten sich daher die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären. Sie bemängelten unter anderem,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 06.10.2015
- 233 C 543/14 -

Schwerbehinderte Mieterin hat Anspruch auf Einbau einer Step-in-Badewanne

Keine Rückbaupflicht der Mieterin bei Austausch einer 25 Jahre alten Badewanne durch Step-in-Badewanne

Eine schwerbehinderte Mieterin hat gemäß § 554 a Abs. 1 BGB einen Anspruch darauf, dass ihre Vermieterin dem Einbau einer Step-in-Badewanne zustimmt. Ersetzt diese Badewanne eine über 25 Jahre alte Wanne, so muss die Mieterin auch keine Sicherheit zwecks Rückbaus leisten, da eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall mietete ein Ehepaar im Jahr 1989 eine Wohnung an. Der Ehemann ersetzte anschließend die freistehende Badewanne mit Zustimmung der Vermieterin durch eine Einbaubadewanne. Im Juni 2014 bat die nunmehr alleinige Mieterin der Wohnung die Vermieterin darum, die über 25 Jahre alte Einbaubadewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzen zu dürfen. Zur Begründung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 11.07.2014
- 67 C 3/14 -

Anspruch des Mieters auf behinderten­gerechten Umbau des Bades trotz Mietrückständen

Ausreichender Vermieterschutz durch Sonderkaution

Trotz bestehender Mietrückstände kann ein Mieter von seinem Vermieter gemäß § 554 a Abs. 1 BGB die Genehmigung zum behinderten­gerechten Umbau des Bades verlangen. Der Vermieter wird ausreichend durch die Möglichkeit einer Sonderkaution gemäß § 554 a Abs. 2 BGB geschützt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung aufgrund ihrer Wirbelsäulenerkrankung das Bad zu einem Duschbad umbauen, welches ohne Schwellen genutzt werden konnte. Die Vermieterin weigerte sich unter Hinweis auf Mietrückstände wegen einer Mietminderung den behindertengerechten Umbau zu genehmigen. Die Mieterin hielt dies für unzulässig und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr