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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Mietrecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004
- I-10 U 70/04 -
Ohne besondere vertragliche Vereinbarungen sind Mieter nur zu einfachen Gartenpflegemaßnahmen verpflichtet
Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub zählen zu den üblichen Pflichten des Mieters
Die vom Mieter auszuführenden Gartenpflegemaßnahmen dürfen keine besonderen Fachkenntnisse des Mieters oder einen besonderen Zeit- und Kostenaufwand erfordern. So zählen alle darüber hinausgehenden Arbeiten zur Instandhaltungspflicht des Vermieters. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Die Beklagten im vorliegenden Fall waren Mieter eines Einfamilienhauses. Nachdem der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hatte, machte er Schadensersatzansprüche geltend, die ihm durch die Widerherrichtung des bei der Übergabe angeblich total verwilderten Gartens entstanden waren. Nach Meinung der Vermieter hätten die Beklagten die Gartenpflege übernommen und seien somit verpflichtet gewesen, diesen während der Mietdauer in einem gepflegten Zustand zu halten und in diesem Zustand auch zurückzugeben. Dies sei vorliegend jedoch nicht geschehen.Das Oberlandesgericht sah keine Anspruchsgrundlage des Vermieters auf Schadensersatz gemäß... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.08.2010
- VIII ZR 268/09 -
Mieter kann aus einem Wohnungsmietvertrag keinen Anspruch auf einen Garagenstellplatz herleiten
Ob und mit wem ein Vermieter einen Vertrag über einen Stellplatz abschließt, liegt in der privatautonomen Entscheidung des Vermieters
Der Vermieter darf selbst bestimmen, wem er einen Garagenstellplatz zur Verfügung stellt. Ein Mieter hat nicht bereits deshalb Anspruch auf einen Garagenstellplatz, weil er einen Mietvertrag über Wohnraum mit dem Vermieter abgeschlossen hat. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Verträge. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor.
In ihrer Entscheidung stellten die Richter fest, dass das Begehren des Mieters auf die Verpflichtung des Vermieters hinauslaufe, einen neuen Mietvertrag über einen Garagenstellplatz abzuschließen. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit des bürgerlichen Rechts würde jedoch verletzt, wenn die Rechtsprechung den Vermieter zu einem Vertragsabschluss verpflichten würde. Ob und mit wem... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Mainz, Urteil vom 28.11.1996
- 10 C 49/96 -
Bauarbeiten und Fassaden-Gerüst: Mietminderung bei eingerüstetem und mit Folie verklebtem Wohnhaus
Kein Tageslicht, Baulärm und Staub machen Wohnungen "unbewohnbar"
Kann eine Wohnung nicht wie im Mietvertrag vorgesehen genutzt werden, so besteht in der Regel ein Anspruch auf Minderung der Miete. Sperrt eine an den Fenstern angebrachte Folie das Tageslicht vollständig aus, so dass künstliches Licht erforderlich wird, und sind Staub und Lärm durch Bauarbeiten ständiger Begleiter des Alltags, so ergeben sich daraus Mietminderungsquoten um 15 und 25 Prozent. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mainz hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage einer möglichen Mietminderung, die sich aus Einschränkungen aufgrund der Einrüstung eines Wohnhauses und Verkleben der Fenster und Balkone mit Folie sowie Belästigung durch Lärm und Staub aufgrund von Baumaßnahmen ergeben sollte. Der Vermieter klagte gegen die von den Mietern aufgrund der für sie unzumutbaren Zustände vorgenommenen Mietminderung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Aurich, Beschluss vom 05.11.2009
- 1 S 275/09 -
Vermieter kann Mieter bei Haltung von 15 Hauskatzen in Einfamilienhaus fristlos kündigen
Hohe Anzahl an Tieren lässt sich nicht mehr mit der vertraglichen Regelung "Hauskatzen erlaubt" vereinbaren
Unter der Haltung von Hauskatzen sind im Allgemeinen ein bis drei Tiere zu verstehen. Geht die Zahl der tatsächlich beherbergten Katzen jedoch weit über diese Grenze hinaus, so ist darin eine Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu sehen. Eine fristlose Kündigung kann damit rechtmäßig werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aurich hervor.
Im vorliegenden Fall begehrte die Vermieterin eines Einfamilienhauses die Räumung des Wohnraums durch die Mieter, da diese hier 15 Katzen gehalten hatten. Nachdem die Mieterin der Aufforderung, die Tiere zu entfernen, nicht nachgekommen war, erhielt sie schließlich die fristlose Kündigung. Die Vermieterin forderte die Herausgabe des gemieteten Hauses vor Gericht ein.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2012
- VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11 -
Kein Recht auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung
Räumungsklage wegen Mietrückständen, die auf falscher Abrechnung beruhen, unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob und wann der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist.
In den beiden Verfahren verlangt der Kläger als Vermieter die Räumung und Herausgabe der von den beklagten Mietern innegehaltenen Wohnungen. Der Kläger erhöhte in beiden Fällen mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 die Betriebskostenvorauszahlungen und passte diese auch in den Folgejahren dem jeweiligen Abrechnungsergebnis an. Die Abrechnungen des Klägers wiesen inhaltliche... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2004
- VIII ZR 167/03 -
Vermieter kann Kosten für Dachrinnenreinigung bei regelmäßig notwendiger Reinigung als sonstige Betriebskosten auf Mieter umlegen
Umlage ist möglich, wenn hoher Baumbestand in der direkten Umgebung des Gebäudes eine regelmäßige Reinigung notwendig macht
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Damit eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter möglich ist, müssen die Betriebskosten im Mietvertrag genau benannt werden und dürfen nicht "einfach so" über die Betriebskostenabrechnung vom Mieter eingefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Umlagefähigkeit von Kosten für die Reinigung der Dachrinne auf die Mieter eines Wohnhauses über die Betriebskostenabrechnung. Die Mieter waren der Auffassung, die Kosten für die Dachrinnenreinigung nicht mittragen zu müssen. Der Vermieter reichte daraufhin Klage ein.Der Fall wurde schließlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2009
- 67 S 278/09 -
Ungesicherte Blumentöpfe auf dem Balkon berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages
Vermieter kann ausreichendes Sichern von Blumentöpfen gegen Herabstürzen verlangen / Fristlose Kündigung bei Weigerung des Mieters möglich
Bewertet ein Mieter die Situation der Bepflanzung auf seinem Balkon als ungefährlich für Dritte und weigert sich infolgedessen, Blumentöpfe gegen Herabstürzen ausreichend zu sichern, so hält er damit eine latente Gefahrensituation aufrecht und kann die fristlose Kündigung erhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall kündigte ein Vermieter seiner Mieterin den Mietvertrag, nachdem er mehrmals dazu aufgefordert hatte, die zahlreichen Pflanzen, die sich zum Teil auf gesonderten Blumenregalen befanden, gegen Herabstürzen zu sichern. Die Hinweise wehrte die Mieterin mit der Behauptung ab, dass keinerlei Gefahr bestehe. Als schließlich doch ein Blumentopf vom Balkon herabstürzte,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2012
- VIII ZR 238/11 -
Kirche darf als Vermieter von Wohnraum Mietern wegen Nutzungsbedarfs für Diakonie kündigen
BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch ihm "nahestehende" juristischen Person
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts darf sich als Wohnraumvermieter für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses im Sinne von § 573 Abs. 1 BGB auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr "nahestehende" juristischen Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen. Dies entscheid der Bundesgerichtshof.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall beansprucht der Kläger, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf, als Vermieter die Räumung einer von dem Beklagten innegehaltenen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus.Das Mietverhältnis wurde dem Beklagten mit Schreiben vom 23. Januar 2009 gekündigt. Die Kündigung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 30.03.2011
- 17 C 288/11 -
Rauchmelder-Wartungskosten: Umlage der Kosten für Wartung eines Feuermelders und Auswechseln eines Wasserfilters auf die Betriebskosten ist ohne mietvertragliche Vereinbarung nicht möglich
Vermieter muss im Vertrag genau benennen, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden sollen
Der Vermieter trägt grundsätzlich alle Kosten, die durch das Grundstück und die Gebäude entstehen. Alle Kosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen will, muss er im Mietvertrag zuvor genau festlegen. So können Wartungskosten für Rauchmelder nicht nachträglich über die Betriebskosten abgerechnet werden. Auch ist es nicht möglich, jegliche Instandsetzungskosten vom Mieter zurückzuholen, da diese nicht umlagefähig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Vermieter die Kosten für die Wartung eines Rauchmelders und Einbau eines Wasserfilters auf die Betriebskosten umlegen konnte. Ein Mieter hatte auf Rückzahlung der von ihm nach seiner Meinung zu Unrecht erhobenen Betriebskosten geklagt.Das Amtsgericht Bielefeld entschied, dass der Beklagte die streitgegenständlichen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Trier, Urteil vom 11.09.2008
- 8 C 53/08 -
Kugelkäferplage und Schimmel im Kinderzimmer berechtigen zu einer Mietminderung von 50 Prozent
Käferplage machte das Leben einer Familie in ihrer Wohnung "unerträglich"
Schimmel im Kinderzimmer und Käfer, die in großer Zahl in der gesamten Wohnung auftauchen, berechtigen den Mieter zur Minderung der Miete um die Hälfte. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Trier hervor.
Im vorliegenden Fall machten Mieter einen Anspruch auf Mietminderung geltend, nachdem es zu Schimmelbildung im Kinderzimmer und einer Kugelkäferplage in der gesamten Wohnung gekommen war. Nachdem die Mieter ihren monatlichen Mietzins um 50 Prozent gemindert hatten, behielt der Vermieter deren Kaution ein. Um die Rückzahlung in Höhe von 1.020 Euro stritten die Mieter schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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