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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zuteilungsreife“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.08.2018
- 2 U 188/17 -

Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Südwest unzulässig

Kündigungsklausel benachteiligt Bausparer unangemessen und eröffnet Bausparkassen Mani­pulations­möglichkeiten

Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit einem Berufungsurteil über die Zulässigkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Landesbausparkasse Südwest entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Bausparkasse verwandte in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen folgende Klausel:„Die Bausparkasse ist berechtigt, einen Bausparvertrag vor Auszahlung des Bauspardarlehens zu kündigen, wenn(..)b) seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag abgeschlossen wurde, mindestens 15 Jahre vergangen sind und die Bausparkasse dem Bausparer mindestens 6 Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitgeteilt hat.“Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. griff diese im Wege einer Verbandsklage an und rügte,... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017
- XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 -

Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife

Klagen gegen Kündigungen erfolglos

Eine Bausparkasse kann Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) - jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB** - kündigen, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Revisionsverfahren entschieden.

Im ersten vorliegenden Fall ( XI ZR 185/16) schloss die Klägerin am 13. September 1978 mit der beklagten Bausparkasse einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 40.000 DM (= 20.451,68 €). Der Bausparvertrag war seit dem 1. April 1993 zuteilungsreif. Am 12. Januar 2015 erklärte die Beklagte die Kündigung des Bausparvertrages unter Berufung auf § 489 Abs. 1 BGB zum 24. Juli 2015.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2016
- 17 U 185/15 -

Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages

Kündigung des Bausparvertrags vor vollständiger Ansparung der Bausparsumme nicht zulässig

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Klägern nicht abgerufen. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.09.2016
- 3 U 207/15; 3 U 230/15; 3 U 37/16; 3 U 38/16; 3 U 86/16; 3 U 136/16; 3 U 154/16 und 3 U 166/16 -

Kündigung des Bausparvertrags durch Bausparkasse zulässig

OLG Celle bestätigt seine Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen

Das Oberlandesgericht Celle hat sich in insgesamt acht Urteilen mit der Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen befasst.

In den zugrunde liegenden Streitfällen begehrten die Bausparer mit ihren erhobenen Klagen die Feststellung des Fortbestehens der jeweils von der in Hameln ansässigen Bausparkasse gekündigten Verträge. Dabei ging es im Wesentlichen um zwei Fallkonstellationen:Die Bauparkasse hatte gekündigt, weil die Bausparer zehn Jahre nach Zuteilungsreife der Verträge noch keine... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.11.2015
- 12 O 100/15 -

Vor vollständiger Ansparung der Bausparsumme besteht kein Kündigungsrecht der Bausparkasse nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Kein vollständiger Empfang des Darlehens aufgrund Zuteilungsreife

Solange die Bausparsumme noch nicht vollständig angespart wurde, besteht für die Bausparkasse kein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Es fehlt insoweit an dem vollständigen Empfang des Darlehens. Auf die Zuteilungsreife kommt es nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Bausparer wehrte sich mit einer Klage gegen die im Januar 2015 ausgesprochenen Kündigungen seiner drei Bausparverträge. Die Bausparkasse berief sich dabei auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sämtliche Bausparverträge waren zum Kündigungszeitpunkt zuteilungsreif, jedoch waren noch nicht die Bausparsummen vollständig angespart.... Lesen Sie mehr




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