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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zubringerflug“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 19.07.2017
- 20a C 42/16 -

Bei Unterschreitung der Mindestumsteigezeit durch Verspätung muss Fluggesellschaft zumutbare Maßnahmen zur Beschleunigung des Umsteigevorgangs ergreifen

Darlegungslast zur Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder Erfolgslosigkeit der Beschleunigung liegt bei Fluggesellschaft

Wird die Mindestumsteigezeit aufgrund einer Verspätung unterschritten, muss die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Umsteigevorgangs ergreifen. Will sich die Fluggesellschaft wegen der Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) berufen, muss sie darlegen, dass die Beschleunigung unmöglich, unzumutbar oder von vornherein nicht erfolgversprechend war. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Fluggast von Hamburg über London nach Chicago fliegen. Er erreichte aber seinen Zielort Chicago mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Hintergrund dessen war, dass der Zubringerflug von Hamburg nach London verspätet war, so dass sich die Umsteigezeit in London von geplanten 135 Minuten auf 36 Minuten verkürzte, was faktisch nicht ausreichte. Der Fluggast klagte wegen der Verspätung auf Zahlung einer Entschädigung. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand als Grund für die Verspätung des Zubringerflugs.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dresden, Urteil vom 07.11.2018
- 105 C 1927/18 -

Verpassen des Anschlussflugs wegen Verspätung des Zubringerfluges begründet Anspruch auf Entschädigung

Planungsdefizit begründet Haftung für Zubringer

Verspätet sich der Zubringerflug und wird deshalb der Anschlussflug verpasst, so begründet dies eine Haftung für den Zubringer. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dresden hervor.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls hatten Flüge von Delhi nach Frankfurt und von Frankfurt nach Dresden gebucht. Aufgrund eines Streiks wurden diese Flüge annulliert. Daraufhin wurden die Kläger umgebucht, und zwar auf einen Flug von Delhi nach Zürich und sodann von Zürich nach Dresden. Der Flug von Delhi nach Zürich hatte jedoch Verspätung, so dass die Kläger den Anschlussflug... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2017
- 49 C 343/17 -

Eigenmächtige Flugumbuchung durch Fluggesellschaft aufgrund Annullierung des Zubringerflugs stellt Nichtbeförderung dar

Fluggast steht Anspruch auf Ausgleichszahlung zu

Wird ein Zubringerflug annulliert und nimmt die Fluggesellschaft daraufhin eigenmächtig eine Flugumbuchung vor, liegt eine Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) vor. Dies begründet einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Frauen hatten bei einer Fluggesellschaft ein Flug von Düsseldorf nach Johannesburg über Paris für April 2017 gebucht. Der Zubringerflug sollte aber von einer anderen Fluggesellschaft erbracht werden. Einen Tag vor der Abreise wurde der Zubringerflug von Düsseldorf nach Paris annulliert. Daraufhin nahm die Vertragspartnerin der beiden... Lesen Sie mehr

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Landgericht Darmstadt, Hinweisbeschluss vom 15.02.2017
- 25 S 75/16 -

Flugverspätung aufgrund verpassten Anschlussflugs begründet Anspruch auf Ausgleichszahlung trotz Ausführung des Zubringerflugs durch andere Fluggesellschaft

Einheitliche Buchung der Flüge bei einer Fluggesellschaft

Kommt es aufgrund eines verpassten Anschlussfluges zu einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr, kann auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen, wenn der Zubringerflug und der Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Fluggast beide Flüge im Rahmen eines einheitlichen Buchungsvorgangs bei einer Fluggesellschaft gebucht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verpassten zwei aus Leipzig kommende Fluggäste in Frankfurt ihren Anschlussflug nach Havanna und erreichten daher ihren Urlaubsort erst mit einer erheblichen Verspätung. Die Fluggäste klagten im Anschluss an ihren Urlaub gegen die Fluggesellschaft, bei der sie die Flüge gebucht hatten, auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung. Die Fluggesellschaft wehrte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2013
- X ZR 115/12 -

Keine Ausgleichsansprüche nach der Flug­gast­rechte­verordnung bei Verspätung wegen verzögerter Landeerlaubnis

Verspätungen aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" lassen Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfallen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Reisenden, der wegen einer Verspätung des Zubringerfluges seinen Anschlussflug verpasst, grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Flug­gast­rechte­verordnung zusteht. Beruht die Verspätung des Fluges jedoch darauf, dass das pünktlich gestartete Flugzeug am Ankunftsflughafen keine Landeerlaubnis erhält, geht die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" zurück, die die Verpflichtung eines Luft­verkehrs­unternehmens zu Ausgleichszahlungen entfallen lassen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verlangt eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) wegen erheblicher Verspätung.Er buchte bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen für den 27. April 2006 eine Flugreise von Hamburg über Paris nach Atlanta. Der Zubringerflug nach Paris startete pünktlich, landete... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.08.2012
- X ZR 128/11 -

Verspäteter Zubringerflug: Reisende müssen sich nicht 45 Minuten vor Abflug des Anschlussfluges noch einmal zum Einchecken bereithalten

Reisegepäck kann auf späterem Flug transportiert werden

Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht seiner acht Mitreisenden die Leistung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) in Höhe von jeweils 600 Euro wegen Nichtbeförderung sowie Ersatz der Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die wegen der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.03.2012
- X ZR 127/11 -

Bundesgerichtshof setzt Verfahren zu Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei verspätetem Zubringerflug aus

Gericht wartet Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in ähnlich gelagerten Fällen ab

Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren über mögliche Ausgleichsansprüche von Reisenden, die aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs einen Anschlussflieger verpasst haben, ausgesetzt. Der Gerichtshof erklärte vor der Urteilsverkündung zunächst Urteile des Europäischen Gerichtshofs in ähnlich gelagerten Fällen abwarten zu wollen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht eines Mitreisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.12.2010
- Xa ZR 80/10 -

BGH legt EuGH Fragen zu Ausgleichsansprüchen bei verspäteter Ankunft am Endziel gemäß der Fluggastrechteverordnung vor

Ausgleichsanspruch bei Erreichen des Zielflughafens mit elfstündiger Verspätung

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zu möglichen Ausgleichsansprüchen laut Fluggastrechteverordnung vorgelegt, die in Zusammenhang mit verspäteten Ankünften am Endzielflughafen stehen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen unter anderem eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2010
- Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09 -

BGH: Transportbedingungen, die Flugscheine bei Abweichungen von gebuchter Flugreihenfolge nichtig machen, sind unwirksam

Unangemessene Benachteiligung entgegen des Grundsatzes von Treu und Glauben

Der (generelle) Ausschluss des Rechts eines Kunden einer Fluggesellschaft, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, benachteiligen den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von British Airways ist geregelt, dass der Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn nicht alle "Flight Coupons" in der angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Die Deutsche Lufthansa AG verwendet im Geschäftsverkehr "Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage)", in denen es unter anderem heißt:"Der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 31.07.2009
- 6 U 224/08 -

OLG Köln: "Cross Ticketing" bzw. "Cross Border Selling" bleiben unzulässig

Lufthansa darf Unterlaufen ihres Tarifsystems durch Beförderungsbedingungen unterbinden

Die Deutsche Lufthansa AG darf ihren Kunden weiterhin durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorschreiben, bei ihr gebuchte Flüge hinsichtlich der gesamten Beförderungsstrecke ausschließlich in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen scheiterte somit vor dem Oberlandesgericht Köln im Wesentlichen mit seiner Klage, mit der er der Deutschen Lufthansa AG die Verwendung der entsprechenden Klauseln in deren Beförderungsbedingungen verbieten lassen wollte.

Cross-Ticketing - das heißt Verkauf von Flugscheinen mit sich überkreuzenden Daten, durch den der Kunde Mindestaufenthaltsfristen umgeht und mit dem Verfall je eines Rück- und Hinfluges im Einzelfall erhebliche Kosten spart. D. h. statt eines Normalfluges werden zwei günstige "Return-Tickets" gekauft, wobei der Flugkunde von vornherein plant, von dem einen Flug nur den Hinflug und... Lesen Sie mehr