wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zinsswap-Geschäft“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2019
- 4 K 1734/17 -

Ausgleichszahlungen für vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zins­änderungs­risiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens nahm zur Finanzierung eines Mietobjekts in Mainz ein Bankdarlehen über seinerzeit rund 4 Mio. DM auf, wobei ein für zehn Jahre fester und sodann variabler Zinssatz vereinbart wurde. Zur Absicherung der nach Ablauf des Zinsbindungszeitraums erwarteten Zinsänderungsrisiken schlossen die Klägerin und die Bank über die dann noch offene Restschuld einen sogenannten (Forward-)Zinsswap ab. Dazu verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung eines vereinbarten Festzinses an die Bank, die sich im Gegenzug zur Zahlung von - an einen börsenabhängigen Referenzzinssatz gekoppelten - variablen Zinsen an die Klägerin... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2016
- XI ZR 425/14 -

Aufklärungspflicht von Banken über anfänglichen negativen Marktwert eines Swaps

BGH entscheidet erneut zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen mit Kommune in NRW

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit den Pflichten von Banken zu beschäftigen, die eigene Zinssatz-Swap-Verträge empfehlen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit rund 16.000 Einwohnern, und die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die WestLB (künftig einheitlich: Beklagte), vereinbarten unter anderem am 9. November 2006 einen "Kündbaren Zahler-Swap" mit einem Bezugsbetrag in Höhe von 3.779.573,89 Euro. Die Klägerin verpflichtete sich zur Zahlung eines festen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2015
- XI ZR 378/13 -

Banken müssen bei Empfehlungen von Zinssatz-Swap-Verträgen über anfänglichen negativen Marktwert aufklären

Anfänglicher negativer Marktwert und dessen Höhe für Kunden ohne Aufklärung nicht erkennbar

Eine Bank, die zu einem eigenen Zinssatz-Swap-Vertrag rät, ist unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts grundsätzlich verpflichtet, den Kunden über das Einpreisen ihrer Kosten und ihres Netto-Gewinns, d.h. über das Einstrukturieren eines anfänglichen negativen Marktwertes, aufzuklären. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit rund 30.000 Einwohnern, und die Rechtsvorgängerin der Beklagten, eine Landesbank (künftig einheitlich: Beklagte), schlossen in den Jahren 2006 bis 2008 auf der Grundlage eines im April 2006 vereinbarten und von den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes erarbeiteten Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2013
- I-9 U 101/12 -

Bank ist auch gegenüber einer Kommune zu objektgerechter Beratung verpflichtet

Stadt Ennepetal obsiegt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Streit um Swap-Geschäfte

Banken sind auch einer Kommune gegenüber zu objektgerechter Beratung verpflichtet. Im Falle sogenannter Swap-Geschäfte (Zinswetten) muss die Bank insbesondere darüber aufklären, dass das Verlustrisiko der Kommune höher als das der Bank eingeschätzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Dieses hatte festgestellt, dass die Stadt Ennepetal keine weiteren Zahlungen auf Swap-Geschäfte erbringen muss, welche sie 2007 und 2008 mit der WestLB abgeschlossen hatte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bemängelte, die Bank habe nicht offengelegt, dass nach den finanzmathematischen Simulationsmodellen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein Verlust zu Lasten der Stadt als wahrscheinlicher galt. Nur dieser Umstand habe das Geschäft für die Bank überhaupt wirtschaftlich attraktiv gemacht und es ihr ermöglicht, die eigenen, somit besser eingeschätzten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2011
- XI ZR 33/10 -

BGH: Deutsche Bank verletzt Beratungspflichten bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vetrages

Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund einer halben Million Euro verpflichtet

Die Deutsche Bank ist gegenüber einem mittelständischen Unternehmen schadensersatzpflichtig, weil sie ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines von ihr konstruierten Zinssatz-Swap-Vertrages (CMS Spread Ladder Swap-Vertrag) verletzt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In zwei Beratungsgesprächen am 7. Januar und 15. Februar 2005 empfahl die beklagte Deutsche Bank, die davon ausging, dass sich die Differenz (Spread) zwischen dem Zwei-Jahres-Zinssatz und dem Zehn-Jahres-Zinssatz künftig voraussichtlich deutlich ausweiten wird, der Klägerin den Abschluss eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages, den die Parteien am 16. Februar 2005 abschlossen. Danach... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.08.2010
- 23 U 230/08 -

Schadensersatzklage gegen Deutsche Bank wegen fehlgeschlagenem Anlagegeschäft gescheitert

Aufklärungspflichten aus Beraterungsvertrag seitens der Bank nicht verletzt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Schadensersatzanspruch eines kommunalen Versorgungsunternehmens einer süddeutschen Großstadt (Stadtwerke) gegen die Deutsche Bank wegen eines fehlgeschlagenen Anlagegeschäfts als unbegründet angesehen und das vorausgehende stattgebende Urteil des Landgerichts abgeändert.

Im zugrunde liegenden Fall strebten im Hebst 2004 die Stadtwerke im Hinblick auf die durch Schulden verursachte Zinsbelastung eine Kostenersparnis an und führten deshalb mehrere Gespräche mit der beklagten Bank über die Möglichkeit einer "Zinsoptimierung". Anfang 2005 fanden daraufhin zwei durch Bildschirmpräsentationen unterstützte Beratungsgespräche zwischen den Parteien statt. Dabei... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 26.02.2010
- 9 U 164/08 -

OLG Stuttgart: Bank zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verlusten aus Zinsswap-Verträgen verpflichtet

Kundin trägt bei mangelhafter Aufklärung über Risiken kein Mitverschulden

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein deutsches Kreditinstitut verurteilt, an einen Bankkunden Schadensersatz in Höhe von über 1,5 Millionen Euro zu zahlen. Es verneinte eine Mitschuld des Kunden, da die Bank selbst die Zinsswap-Verträge mit Hilfe ihrer Risikomodelle so konstruiert habe, dass der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bank ihrem Kunden, einem großen mittelständischen Unternehmen, zwei Zinsswap-Verträge zum Zwecke der „Zinsoptimierung“ angeboten und empfohlen. Bei einem Zinsswap vereinbaren die Parteien den Austausch von Zahlungsströmen. Die Bank verpflichtete sich, an den Kunden für die Dauer von 5 Jahren Zinsen in Höhe eines festes Zinssatzes aus einem fiktiven... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.07.2009
- 23 U 76/08 -

Keine Rückabwicklung eines "Zinsswap-Geschäfts" wegen angeblich mangelnder Aufklärung zu Risiken

Berechnungsformel der Bank verstößt nicht gegen das Transparenzgebot

Ein Unternehmen kann nicht mit dem Hinweis auf mangelnde Risikoaufklärung von einer Bank die Rückabwicklung eines "Zinsswap-Geschäfts" vorlangen, weil die so genannten Referenzzinssätze sich nicht so entwickelt haben, wie das Unternehmen es erwartet hatte. Ein solches Geschäft ist immer rein spekulativ. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die Klägerin hatte ein Angebot der beklagten Bank bezüglich eines sog. "CMS-Spread-Sammler-Swaps" (Produktbezeichnung der Bank) angenommen. Dabei verpflichtete sich die Beklagte, auf ein bestimmtes Nominalvolumen (hier 4 Mio. €) einen festen auf das Jahr berechneten Zinssatz halbjährlich an die Klägerin zu zahlen. Diese verpflichtete sich ihrerseits, auf das Nominalvolumen einen festen... Lesen Sie mehr




Werbung