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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeugenaussagen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.11.2022
- 6 L 174/22 -
Bundeskabinett durfte Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer für einen Zivilprozess ablehnen
Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses weiter
Die ehemalige Bundeskanzlerin und der frühere Bundesinnenminister sind nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin daran gehindert, als Zeugen in einem Zivilprozess auszusagen, weil ihnen zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert wurde.
In einem beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängigen zivilrechtlichen Verfahren begehrt ein früherer Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern die Unterlassung einer Berichterstattung der "BILD am Sonntag". Diese hatte berichtet, dessen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Frühsommer 2018 habe ihren Grund in der sog. "Bremer BAMF-Affäre" gehabt. Nach Auffassung des Abteilungsleiters trifft dies nicht zu. Das genannte Zivilgericht hat im September 2021 beschlossen, über die Frage Beweis zu erheben durch Vernehmung der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und des früheren Bundesinnenministers Horst Seehofer. Das Bundeskabinett... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2022
- 26 Sch 19/21 -
Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren auch durch nicht beeidigte Person aus dem Lager einer der Parteien zulässig
Kein Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit
Die Parteien eines Schiedsverfahrens können sich darauf einigen, dass die Übersetzung etwa von Zeugenaussagen auch durch nicht formal qualifizierte Personen erfolgt, die darüber hinaus im Lager einer der Parteien des Schiedsverfahrens stehen können. Das Schiedsgericht hat bei der Ausgestaltung des Verfahrens einen ebenso großen Spielraum wie die Parteien. Haben die Parteien keine konkreten Vereinbarungen getroffen, verstößt es damit nicht gegen den ordre public, wenn ein Schiedsgericht eine Zeugenaussage von einer nicht allgemein beeidigten Person aus dem Lager der Antragstellerin vornehmen lässt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einer Entscheidung einen Schiedsspruch über rund 830.000 € für vollstreckbar erklärt.
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit eines in Frankfurt am Main erlassenen Schiedsspruchs. Die Antragstellerin ist eine kasachische Gesellschaft. Sie besitzt ein Einkaufszentrum in Almaty (Kasachstan). Die Antragsgegnerin mit Sitz in Deutschland ist international u.a. im Bereich Entwicklung, Planung und Bau von Großobjekten tätig. Die Parteien unterzeichneten einen Vertrag... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 29.04.2021
- 4 L 294/21.MZ -
Steuerfahnder darf als Zeuge in Prozessen aussagen
VG Mainz zur Versagung einer Zeugenaussage durch den Dienstherrn
Die Genehmigung zur Aussage als Zeuge in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess darf der Dienstherr nicht allein deshalb versagen, weil der Beamte wegen seines Einsatzes als Steuerfahnder voraussichtlich auch in einem Strafverfahren zu demselben Sachverhalt wird aussagen müssen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Beamte war als Steuerfahnder in einem Ermittlungsverfahren u.a. gegen die antragstellende Einzelperson eingesetzt, die vor einem Zivilgericht die Feststellung von Schadensersatzansprüchen gegen eine Beratungsgesellschaft verfolgt. Das steuerliche Ermittlungsverfahren gegen die Einzelperson ist mittlerweile weitgehend abgeschlossen und soll in einen Abschlussbericht an die zuständige... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 08.03.2018
- 1 Ws 114/17 -
Trotz Zeugnisverweigerungsrecht der Ehefrau können ihre Angaben vor einem Familiengericht im Strafprozess verwertet werden
Beweisverwertungsverbot des § 252 der Strafprozessordnung greift nicht
Macht eine Ehefrau in einem Strafprozess gegen ihren Ehemann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 der Strafprozessordnung (StPO) gebrauch, so können ihre Angaben vor einem Familiengericht zwecks Erwirkung von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verwendet werden. Das Beweisverwertungsverbot aus § 252 StPO greift nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Ehemann von der Staatsanwaltschaft Hamburg vorgeworfen seine Ehefrau im Juli 2017 habe umbringen zu wollen. Wegen eines von ihm vermuteten vorehelichen Intimverhältnisses seiner Ehefrau sei es zu einem Streit gekommen, infolge dessen er die Ehefrau an den Händen gefesselt und geknebelt habe. Nachdem sie einen Abschiedsbrief habe schreiben sollen,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2016
- 3 StR 84/16 -
BGH: Während Videovernehmung eines Zeugen muss sich der vorsitzende Richter im Gerichtssaal befinden
Vernehmung des Zeugen im Videovernehmungsraum unzulässig
Während einer Videovernehmung eines Zeugen gemäß § 247 a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) muss der vorsitzende Richter im Gerichtssaal bleiben. Er darf den Zeugen nicht im Videovernehmungsraum befragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau und ihrer Freundin vor dem Landgericht Lüneburg angeklagt. Hintergrund der Tat war, dass die Frau die Beziehung zu ihrem Mann beenden und zum Christentum konvertieren wollte. Der Angeklagte, Kurde jesidischen Glaubens, wollte dies nicht hinnehmen. Im Rahmen des Prozesses wurde die Tochter des Angeklagten und... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 26.06.2017
- 111 Cs 230 Js 209820/16 -
Geldstrafe wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Hundehalter misshandelte seinen ins Auto kotenden Hund
Mann sprühte Hund Trockenshampoo ins Gesicht
Das Amtsgericht München verurteilte einen 46-jährigen Münchner wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Der Mann hatte seinen Hund misshandelt.
Der Mann war gemeinsam mit einem Bekannten und seiner Podenko-Mischlingshündin Flavia am 29.07.2016 im Stadtgebiet von München auf der Landsbergerstraße unterwegs mit seinem PKW. Der Hund kotete in das Auto. Dies ist in der Vergangenheit schon öfter geschehen. Der Mann hielt das Fahrzeug an und holte den Hund aus dem Kofferraum. Aus Verärgerung packte der Hundehalter das Tier... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 29.05.2017
- S 39 U 320/12 -
Sozialgericht Dresden hält Arbeitsunfall nach über 50 Jahren für erwiesen
Geschädigter kann Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Verlust des kleinen Fingers verlangen
Einem 72 Jahre alten Kläger ist nach über 50 Jahren der Nachweis eines Arbeitsunfalles gelungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden hervor. Der Mann hat damit nun die Möglichkeit, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für den Verlust des kleinen Fingers der linken Hand zu verlangen.
Der heute 72 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens arbeitete als Gleisbauhelfer bei einem Betrieb, der später von der Deutschen Reichsbahn übernommen wurde. Im Jahr 2011 beantragte er die Anerkennung eines Arbeitsunfalles, den er 1966 erlitten hätte. Bei Gleisbauarbeiten in Prenzlau sei eine Kleinlokomotive entgleist. Mit einer Winde habe man versucht, die Lok aufzugleisen.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 28.04.2016
- S 11 R 4362/15 -
Hartz IV: Keine Leistungskürzung nach nicht nachweisbarem Meldeversäumnis
Gericht glaubt Aussage eines Zeugen
Einem Leistungsempfänger, der sich nach einem Urlaub ordnungsgemäß beim Jobcenter zurückmeldet, dürfen nicht die Bezüge gekürzt werden, weil sich in den Unterlagen kein entsprechender Aktenvermerk über die Rückmeldung finden lässt. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn und glaubte nach Zeugenvernehmung der Aussage des Bekannten des Leistungsbeziehers, der diesen beim Besuch des Jobcenter begleitet hatte.
Der 44jährige schwerbehinderte Kläger aus Heilbronn steht seit Jahren im SGB II-Leistungsbezug. Bestellte ihn das Jobcenter Stadt Heilbronn ein, kam er dem in der Vergangenheit stets nach. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache Mitte August 2015 genehmigte ihm das Jobcenter eine Ortsabwesenheit ("Urlaub") bis 27. August 2015 und forderte ihn auf, sich am Vormittag des Folgetags (28.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2014
- IV-2 RBs 37/14 -
Polizeibeamter kann bei einer Zeugenaussage im Rahmen einer Verkehrsordnungswidrigkeit auf Anzeige Bezug nehmen
An Zeugenaussage eines Polizeibeamten sind keine hohen Anforderungen zu stellen
Kann sich ein Polizeibeamter im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht mehr an den Vorfall erinnern, so genügt es grundsätzlich, dass er sich auf die Anzeige bezieht. In diesem Fall muss der Tatrichter klären, ob der Polizeibeamte die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige übernimmt, in welcher Weise er bei der Anzeigeerstattung beteiligt war, ob und inwiefern ein Irrtum ausgeschlossen ist und gegebenenfalls warum verständlich ist, dass der Polizeibeamte sich an den Vorfall nicht mehr erinnern kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2013 beobachtete ein Polizeibeamter einen Autofahrer dabei, wie dieser sein Mobiltelefon mit der rechten Hand an sein rechtes Ohr hielt und telefonierte. Das Amtsgericht verhängte aufgrund dessen gegen den Autofahrer eine Geldbuße von 40 EUR. Zudem ordnete es angesichts der wiederholten, verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.12.2014
- 2 BvE 3/14 -
Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden unzulässig
Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scheitern mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Organklage der Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von 127 Bundestagsabgeordneten und zwei Ausschussmitgliedern gegen die Bundesregierung und den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (sogenannter NSA-Untersuchungsausschuss) ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die beanstandete Einschätzung der Bundesregierung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist lediglich vorläufig; sie stellt daher keine rechtserhebliche Maßnahme dar, die zulässiger Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein könnte. Gegen die Ablehnung des Untersuchungsausschusses, die Vernehmung in Berlin durchzuführen, ist der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht nicht eröffnet. Der Antrag betrifft kein in Art. 44 Abs. 1 GG wurzelndes Recht der Ausschussminderheit gegenüber dem Untersuchungsausschuss, sondern die verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, die dem Bundesgerichtshof zugewiesen ist.
Antragsteller sind die Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, 127 Bundestagsabgeordnete und zwei Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Antragsgegner sind die Bundesregierung und der Untersuchungsausschuss. Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Bundesregierung habe in Schreiben vom 2.... Lesen Sie mehr
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