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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnnutzung“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 09.09.2020
- 9 BV 17.2417 -
Kleiner Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung in faktischem Industriegebiet zulässig
Kein Widerspruch zur typischen Funktion eines Industriegebiets
Ein kleiner Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung ist in einem faktischen Industriegebiet zulässig. Ein solcher Betrieb widerspricht nicht der typischen Funktion eines Industriegebiets. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2016 wurde in Bayern die Umnutzung einer Werkstatt mit Büro zu einem kleinen Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung genehmigt. Das entsprechende Grundstück lag in einem faktischen Industriegebiet. Einen Bebauungsplan gab es nicht. Die Eigentümerin mehrerer in der Umgebung des geplanten Bordells gelegenen Grundstücke war mit dem Vorhaben nicht einverstanden und erhob daher Klage gegen die Nutzungsänderung. Die Klägerin betrieb auf den Grundstücken eine Gießerei für Nichteisenmetalle.Das Verwaltungsgericht Ansbach gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach sei der Bordellbetrieb... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2019
- V ZR 330/17 -
BGH: Zulässige tageweise Unterbringung von Obdachlosen in Teileigentumseinheiten
Heimähnliche Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften stellt keine Wohnnutzung dar
In Teileigentumseinheiten dürfen Obdachlose tageweise untergebracht werden. Eine unzulässige Wohnnutzung liegt in der heimähnlichen Unterbringung von Obdachlosen in der Regel nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin seine beiden Teileigentumseinheiten einer gewerblichen Mieterin überlassen, damit diese dort eine Einrichtung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit betreiben konnte. Die Räume dienten der tageweisen Unterbringung von Obdachlosen. Sie wurden in der Regel zu zweit untergebracht. Die Räume waren... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.07.2019
- 4 B 866/19 -
Beengte Unterbringung von Fernfahrern in Mehrbettzimmern, mit Gemeinschaftsküche, einem Aufenthaltsraum und Gemeinschaftsbädern stellt keine Wohnnutzung dar
Vorliegen einer Beherbergung
Bei der beengten Unterbringung von Fernfahrern in Mehrbettzimmer, mit einer Gemeinschaftsküche, einem Aufenthaltsraum und Gemeinschaftsbädern, handelt es sich nicht um eine Wohnnutzung. Vielmehr ist darin eine Beherbergung zu sehen. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Wohngebäudes nutzte das Gebäude zur Unterbringung von Fernfahrern. Diese schliefen in Mehrbettzimmern und teilten sich eine Küche, ein Aufenthaltsraum und zwei Bäder. Insgesamt lebten in dem Haus 67 Personen. Im November 2018 untersagte die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die Nutzung des Wohnhauses zur Unterbringung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 05.04.2019
- 73 C 64/18 -
Senioren-WG mit ambulantem Pflegedienst in einer Eigentumswohnung stellt Wohnnutzung dar
Nutzung der Wohnung darf keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter haben
Ist in einer Eigentumswohnung eine Senioren-WG untergebracht, die durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt wird, liegt eine Wohnnutzung vor. Dies ist nur dann nicht mehr gegeben, wenn die Nutzung der Wohnung einen kommerziellen Pflegeheimcharakter hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin ihre 7 Zimmer große Wohnung in Berlin an eine Senioren-WG vermietet. Um die Bewohner zu unterstützen war ständig ein Pflegedienst anwesend, der - soweit erforderlich - bei der Körperhygiene half, die Räume reinigte, die Wäsche wusch, Lebensmittel für die gemeinsam genutzte Küche anschaffte und dreimal am Tag Mahlzeiten... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2019
- OVG 5 S 24.18 -
Monatelange Unterbringung von Künstlern in eine Wohnung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung stellt Wohnnutzung dar
Kein Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot
Werden Künstler einer Show-Veranstaltung von der Veranstaltungsbetreiberin auf Basis einer arbeitsvertraglichen Regelung für die Dauer des Engagements für mehrere Monate in eine Wohnung untergebracht, so liegt eine Wohnnutzung vor. Ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot liegt darin nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2017 vermietete eine Wohnungsmieterin ihre etwa 73 qm große 3-Zimmer-Wohnung in Berlin-Mitte an die Betreiberin einer großen Show-Veranstaltung unter. Die Veranstaltungsbetreiberin nutzte die Wohnung zur Unterbringung von zwei Künstlern für die Dauer des mehrmonatigen Engagements. Die Unterbringung erfolgte auf Grundlage einer Regelung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2018
- XII ZR 5/18 -
BGH: Anspruch auf Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während Dauer der zweckwidrigen Nutzung nicht
Mieterin nutzte Büroräume als Wohnung
Nutzt die Mieterin von Gewerberäumen entgegen des Mietvertrags die Räume als Wohnung, so kann der Vermieter jederzeit nach einer erfolglosen Abmahnung auf Unterlassung klagen. Der Anspruch des Vermieters auf Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 541 BGB verjährt während der Dauer der zweckwidrigen Nutzung nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin von Gewerberäumen nutzte die Räumlichkeiten seit Mietbeginn im Juni 2010 als Wohnung. Laut dem Mietvertrag sollten die Räume aber als Rechtsanwaltsbüro verwendet werden. Erst im Juli 2016 verlangte der Vermieter ein Unterlassen der Wohnnutzung. Nachdem die Mieterin nach Ablauf der gesetzten Frist immer noch nicht die Wohnnutzung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.01.2018
- 2 U 94/17 -
Unterlassungsanspruch auf Wohnnutzung eines Gewerberaums unterliegt während Mietzeit nicht der Verjährung
Unterlassungsanspruch entsteht während Mietzeit aufgrund des dauerhaften vertragswidrigen Verhaltens ständig neu
Der Anspruch des Vermieters auf Unterlassung der Wohnnutzung von vermieteten Gewerberäumen unterliegt während der Mietzeit nicht der Verjährung. Da das vertragswidrige Verhalten dauerhaft ist, entsteht der Unterlassungsanspruch in der Mietzeit ständig neu. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nutzte die Mieterin von Gewerberäumen ab Juni 2010 die Räume als Wohnung. Laut dem Mietvertrag sollten die Räume aber als Rechtsanwaltsbüro genutzt werden. Nachdem der Vermieter im Jahr 2016 von der Nutzungsänderung erfuhr, klagte er gegen die Mieterin auf Unterlassung der Wohnnutzung.Das Landgericht Hannover gab der Unterlassungsklage... Lesen Sie mehr
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