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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wirtschaftsplan“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2023
- 2-13 T 1/23 -

Fehlender Verteilerschlüssel in Wirtschaftsplan: Beschluss über Vorschüsse entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

Keine Änderung des Verteilerschlüssels durch Beschluss über Vorschüsse

Liegt einem Wirtschaftsplan ein fehlerhafter Verteilerschlüssel zugrunde, so entspricht der Beschluss über die Vorschüsse nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Durch einen Beschluss über die Vorschüsse kann nicht der Verteilerschlüssel geändert werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Groß-Gerau gegen einen Beschluss über Vorschüsse. Die Gemeinschaft bestand nur aus einem weiteren Eigentümer. Der Beschluss beruhte auf einem Wirtschaftsplan, der den Verteilerschlüssel fehlerhaft wiedergab. Im Wirtschaftsplan war ein Verteilerschlüssel von 50:50 angegeben. Die Teilungserklärung sah aber eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen vor. Nachdem das Amtsgericht über den Fall entschieden hatte, musste das Landgericht Frankfurt a.M. eine Entscheidung fällen.Das Landgericht Frankfurt... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 20.12.2022
- 55 S 60/22 WEG -

Ungültiger Wirtschafts­plan­beschluss wegen von Teilungserklärung abweichende Umlage von Vorschusszahlungen

Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft darf vom Kosten­verteilungs­schlüssel nicht abweichen

Sieht eine Teilungserklärung eine bestimmten Verteilungs­schlüssel für Vorschusszahlungen vor, so kann ein davon abweichender Wirtschafts­plan­beschluss für ungültig erklärt werden. Die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft kann von dem Kosten­verteilungs­schlüssel nicht abweichen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2021 wurde unter anderem ein Beschluss über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 getroffen. Danach sollten die Kosten für Heizung und Warmwasserversorgung nach der Wohnfläche aufgeteilt werden. Da die Teilungserklärung aber eine davon abweichende Verteilung vorsah, nämlich 50 % nach Verbrauch und... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.05.2022
- 2-13 T 27/22 -

Voraussetzung für Forderung der Hausgeldzahlung ist Beschluss über Wirtschaftsplan

Zahlungsanspruch steht der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft zu

Die Zahlung von Hausgeld kann nur verlangt werden, wenn ein beschlossener Wirtschaftsplan vorliegt. Zudem steht der Zahlungsanspruch der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft zu und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer. Dies gilt auch in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohneigentumsanlage in Hessen bestand aus zwei Parteien. Die Gemeinschaft war verwalterlos. Im Jahr 2022 begehrten die einen Wohnungseigentümer im Eilverfahren von den anderen Wohnungseigentümern ausgehend vom vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 die Zahlung von Hausgeld in Höhe von jeweils 230 €. Der Wirtschaftsplan wurde nicht... Lesen Sie mehr




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