die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.04.2018
- VI ZB 44/16 -
BGH: Auch Einzelanawalt ohne Personal auf einer Insel muss sich um Vertretung für den Fall einer plötzlichen Erkrankung kümmern
Schuldhafte Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung
Auch ein Einzelanwalt ohne Personal, der auf einer Insel mit wenigen weiteren Kollegen tätig ist, muss sich darum kümmern, dass er im Fall einer unerwarteten Erkrankung eine Vertretung hat. Kommt er dem nicht nach, ist ihm die Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist anzulasten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechtsanwalt auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro wegen einer behaupteten Persönlichkeitsverletzung im Zusammenhang mit einem Zeitungsartikel. Der Anwalt war als Einzelanwalt ohne Personal tätig und vertrat sich in dem Fall selbst. Er lebte auf einer Nordseeinsel. Nachdem das Landgericht Aurich die Klage abwies, legte der Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Oldenburg Berufung ein. Er begründete diese jedoch nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist. Als Entschuldigung gab der Rechtsanwalt an, plötzlich und unerwartet an Burnout erkrankt zu sein. Eine Vertretung habe er aufgrund... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 12.07.2017
- 3 K 1167/16.MZ -
Exmatrikulation bei verspäteter Zahlung von Semesterbeiträgen
Rechtzeitige Zahlung oder Rückmeldung im Verantwortungsbereich des Studierenden
Wird die Zahlung des Semesterbeitrags für das folgende Semester auch nach Ergehen eines Exmatrikulationsbescheids nicht fristgerecht vorgenommen und beruft sich der Studierende darauf, dass ihm hierfür ein entsprechender Geldbetrag nicht zur Verfügung stehe, kann er die Exmatrikulation nicht mehr abwenden. Insbesondere kann er mit dieser Begründung keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen den Exmatrikulationsbescheid erreichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall wurde dem Kläger zum Ende eines Semesters exmatrikuliert, weil er den Semesterbeitrag für das Folgesemester nicht innerhalb der geltenden Rückmeldefrist gezahlt hatte. In dem Exmatrikulationsbescheid der beklagten Hochschule in Mainz wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch nunmehrige Zahlung des Beitrags binnen eines Monats nach Zugang des Bescheids die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.11.2015
- VI ZR 567/15 -
BGH: Schuldhafte Fristversäumung bei Nichteinlegung eines Rechtsmittels wegen zunächst erfolgter Ablehnung des Deckungsschutzes durch Rechtsschutzversicherung
Fehlender Wille zur Tragung des Kostenrisikos begründet keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Legt eine Partei deshalb kein Rechtsmittel ein, weil die Rechtsschutzversicherung zunächst einen Deckungsschutz verneint und die Partei nicht das Kostenrisiko tragen will, so liegt eine schuldhafte Fristversäumung vor. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im September 2015 zur Versäumung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch die Klägerin, weil die Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage ablehnte. Erst nachdem diese erfolgte, legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein und beantragte wegen der Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 01.12.2016
- S 10 AS 816/15 -
Ohne Antrag kein ALG II: Arbeitslosengeld II gibt es erst nach Antragstellung
Hinweis auf Notwendigkeit der Antragstellung ausreichend
Sendet ein Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") das Antragsformular nicht ausgefüllt zurück, so hat dieser nach Einreichung des Formulars keinen Anspruch auf rückwirkende Leistung. Auch nicht dann, wenn der Antragsteller seelisch erkrankt ist. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
Im vorliegenden Fall bezog der Kläger seit 2013 Hartz IV vom Jobcenter. Die Leistungen wurden immer für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Bei nahendem Ablauf eines Bewilligungszeitraums sandte das Jobcenter dem Mann ein neues Antragsformular zu und wies auf die Notwendigkeit eines Antrages hin. Auch als die Leistungen Ende Dezember 2014 ausliefen, wurde dem Leistungsempfänger Anfang... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.02.2016
- VII ZB 36/15 -
BGH zum Fristverlängerungsantrag per Fax: Bei Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt muss dieser vor Fristlöschung Vorhandensein eines Sendeprotokolls und Empfangsbestätigung prüfen
Fehlende Prüfung begründet Verschulden an Fristversäumnis
Nimmt der Rechtsanwalt selbst die Fristenkontrolle vor, so muss er bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax vor Löschung der Frist im Fristenkalender überprüfen, ob ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen. Kommt er dem nicht nach, hat er ein etwaiges Fristversäumnis zu verschulden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dann nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt wurde im Jahr 2015 damit beauftragt gegen ein Urteil Berufung einzulegen. Zwar kam er dem nach, jedoch erfolgte die Berufungsbegründung verspätet. Dies hatte seine Ursache darin, dass ein Fristverlängerungsantrag bezüglich der Berufungsbegründungsfrist nicht an das Berufungsgericht abgeschickt wurde. Der Rechtsanwalt hatte... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.04.2016
- 4 Ws 103/16 -
Unverschuldeter Verlust des Briefkastenschlüssels stellt keine Entschuldigung für Fristversäumnis dar
Betroffener muss sich baldmöglichst erneut Zugang zum Briefkasten verschaffen
Wer es versäumt, gegen eine per Post zugestellte Gerichtsentscheidung rechtzeitig Beschwerde einzulegen, weil er diese seinem Briefkasten nicht rechtzeitig entnimmt, ist dann nicht entschuldigt, wenn ihm der Briefkastenschlüssel zwar unverschuldet abhanden gekommen ist, das Fristversäumnis aber auch darauf beruht, dass er es danach unterlassen hat, sich baldmöglichst erneut Zugang zum Briefkasten zu verschaffen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die angefochtene Entscheidung des Landgerichts Paderborn.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der jetzt 24 Jahre alte Betroffene aus Bad Driburg wurde im Oktober 2014 in erster Instanz vom Amtsgericht Brakel und zweiter Instanz vom Landgericht Paderborn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während der dreijährigen Bewährungszeit... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.09.2015
- XI ZB 8/15 -
BGH: Rechtsanwalt muss Berufungsbegründungsschreiben nach vorgenommenen Korrekturen vom Büropersonal nochmals kontrollieren
Fehlende Kontrolle begründet Verschulden an Fristversäumnis aufgrund versehentlich ausgetauschter Faxnummer
Nimmt das Büropersonal an einer Berufungsbegründungsschrift Änderungen vor, nachdem der Rechtsanwalt das Schreiben durchgesehen hatte, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm die korrigierte Berufungsbegründungsschrift nochmals zur Kontrolle vorgelegt wird. Dies gilt selbst dann, wenn nur auf der ersten Seite ein Rechtschreibfehler korrigiert wurde. Sorgt der Rechtsanwalt nicht für eine Kontrollmöglichkeit, so trifft ihn ein Verschulden an der Fristversäumnis, wenn das Büropersonal bei der Korrektur versehentlich die Faxnummer austauschte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt war damit beauftragt worden gegen ein Urteil eines Landgerichts Berufung einzulegen. Am letzten Tag der Frist - an einem Tag im Juni 2014 - ging die Berufungsbegründung versehentlich an das Landgericht, anstatt an das eigentlich zuständige Oberlandesgericht. Hintergrund dessen war, dass eine Angestellte auf der ersten Seite... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.10.2014
- XII ZB 257/14 -
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Bei Möglichkeit eines Telefonats und einer Fahrt zum Arzt trotz Erkrankung besteht Pflicht zur Stellung eines Fristverlängerungsantrags
Fehlende Antragsstellung begründet schuldhafte Fristversäumnis und schließt somit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus
Wenn ein Rechtsanwalt trotz Erkrankung in der Lage ist ein Telefonat mit seiner Kanzlei zu führen und zu einem nahegelegenen Arzt zu fahren, besteht auch die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu beantragen. Unterlässt er dies und versäumt er dadurch eine Frist, so liegt eine schuldhafte Fristversäumnis vor und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt war damit beauftragt gegen den Beschluss eines Amtsgerichts Beschwerde einzulegen. Dem kam er im November 2013 auch nach. Aufgrund einer Seitenstrangangina mit hohem Fieber versäumte der Rechtsanwalt aber die Beschwerdebegründungsfrist. Er beantragte daher die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Er sei aufgrund der Erkrankung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.07.2014
- XII ZB 709/13 -
Elektronische Handakte muss Überprüfung der Rechtsmittelfristen ebenso gewährleisten wie Papierakte
Fehlende Kontrolle der Handakte begründet Verschulden an übersehener Rechtsmittelfrist
Ein Rechtsanwalt ist berechtigt die Handakte elektronisch zuführen. In diesem Fall hat er aber gleichermaßen, wie bei einer Papierakte zu gewährleisten, dass die Rechtsmittelfristen überprüft werden können. Dies erfordert die Einsicht der digitalen Akte auf dem Bildschirm. Erfolgt dies nicht und übersieht daher der Rechtsanwalt, dass eine Rechtsmittelfrist versehentlich nicht eingetragen wurde, so hat er schuldhaft die Frist versäumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Anwalt wurde mit der Einlegung einer Beschwerde beauftragt. Zwar hat er die Beschwerde fristgerecht eingereicht, eine Beschwerdebegründung erfolgte jedoch nicht innerhalb der gesetzten Frist. Nachdem das Beschwerdegericht, das Oberlandesgericht Nürnberg, den Anwalt auf die fehlende Begründung der Beschwerde hinwies, beantragte er Wiedereinsetzung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.03.2014
- V ZB 215/12 -
Versäumte Berufungsbegründungsfrist aufgrund plötzlicher Erkrankung: Keine schuldhafte Fristversäumnis bei Aufforderung des Kanzleipersonals zur Durchführung eines Notfallplans
Notfallplan beinhaltete Fristenkontrolle sowie Beauftragung einer Vertretungskanzlei
Erkrankt ein Rechtsanwalt plötzlich und kann er deswegen die Berufungsbegründungsfrist nicht einhalten, so liegt darin dann keine schuldhafte Fristversäumnis, wenn er einen Mitarbeiter seiner Kanzlei zur Durchführung eines Notfallplans auffordert und der Notfallplan eine Fristenkontrolle sowie eine gegebenenfalls erforderliche Beauftragung einer Vertretungskanzlei beinhaltet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein Rechtsanwalt aufgrund einer plötzlichen Erkrankung an einer schweren eitrigen Angina verhindert die Begründung einer Berufung fristgerecht einzureichen. Er forderte daher seine Kanzleimitarbeiterin dazu auf, einen Notfallplan auszuführen. Dieser beinhaltete eine Fristenkontrolle durch die Mitarbeiterin und eine gegebenenfalls erforderliche Informierung... Lesen Sie mehr