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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wesenstest“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2013
- 4 B 13.144 -

2.000 Euro Hundesteuer für einen Kampfhund sind zu viel

Zu hohe Hundesteuer entfaltet erdrosselnde Wirkung

Ein Steuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 2.000 Euro jährlich angesichts der für die Haltung eines solchen Hundes in der Regel erforderlichen Aufwendungen zielt nicht mehr auf die Einnahmeerzielung, sondern auf ein faktisches Verbot der Kampfhundehaltung; er entfaltet damit eine erdrosselnde Wirkung und ist nicht rechtmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor.

In dem vorzuliegenden Fall hat der BayVGH der Berufung eines Ehepaars stattgegeben, das sich gegen einen entsprechenden Steuerbescheid der Wohnsitzgemeinde gewandt hatte. Beim Verwaltungsgericht München hatte noch die Gemeinde Erfolg, der BayVGH gab nun aber den Hundehaltern Recht.Zwar könne eine Gemeinde für einen sogenannten Kampfhund einen erhöhten Steuersatz festsetzen. Das gelte auch, wenn der Halter gemäß der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit einen sog. positiven Wesenstest vorweisen könne, wonach der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2010
- 7 B 10860/10.OVG -

Begutachtung auf Gefährlichkeit eines Hundes zulässig

Gefahrenverdacht für Begutachtung ausreichend

Über die Gefährlichkeit eines Hundes, der an mehreren Beißvorfällen beteiligt war, darf ein Gutachten eingeholt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Hund des Antragstellers im Mai 2008 sowie im Juli und August 2009 jeweils andere Hunde gebissen. Daraufhin gab die Ordnungsbehörde dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, den Hund von einem Sachverständigen auf seine Gefährlichkeit begutachten zu lassen. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2007
- OVG 5 A 1.06 -

Brandenburgische Hundehalterverordnung ist rechtmäßig

Vorschriften für Kampfhunde sind zulässig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Normenkontrollverfahren entschieden, dass die Brandenburgische Hundehalterverordnung vom 16. Juni 2004 (GVBl. II S. 458) rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Dazu gehört auch die Vorschrift, wonach die Hunderasse der American Staffordshire Terrier unwiderlegbar als gefährlich gilt, ferner das Verbot der Haltung dieser Hunde und die Anordnung von Leinen- und Maulkorbzwang für den bisherigen Bestand dieser Hunde. Insbesondere habe der Verordnungsgeber in zulässiger Weise regeln dürfen, dass die Gefährlichkeit solcher Hunde nicht durch einen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 18.10.2006
- 5 L 1662/06.NW -

Mischlingshund muss nach Beißerei zum Wesenstest

Es bestehen konkrete Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit des Hundes

Ein Mischlingshund, der einem anderen Hund erhebliche Bisswunden zugefügt hat, muss sich einem Wesenstest unterziehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Im entschiedenen Fall war der Hund, bei dem es sich nach Angaben seiner Halterin um einen Boxer-Mischling handeln soll, an einem Beißvorfall beteiligt; hierbei verletzte er einen anderen Hund schwer.Die Verbandsgemeindeverwaltung gab der Halterin daraufhin auf, das Tier zu einem Wesenstest vorzuführen; zugleich ordnete sie die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme an. Der... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.06.2006
-  11 UE 3367/04 -

Bei wiederholter Halteerlaubnis für gefährliche Hunde erneuter Wesenstest erforderlich

Mögliche Entwicklung zur Agressivität des Hundes muss überprüft werden

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Neuerteilung einer abgelaufenen Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach der Hundeverordnung des Landes Hessen eine neue Wesensprüfung des Hundes voraussetzt.

Mit dieser Entscheidung hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichthofs ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen aufgehoben, mit der die Stadt Lich verpflichtet wurde, der Halterin eines American Staffordshire-Terriers nach Ablauf der früheren Erlaubnis zum Halten des Hundes eine erneute Halteerlaubnis auf der Grundlage einer bei der erstmaligen Erteilung der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 18.05.2005
- 1 L 250/05.MZ -

Meerschweinchen und Zwergkaninchen totgebissen? Husky muss nicht zum Wesenstest

Die Halter eines Huskys (Antragsteller) müssen ihren Hund vorerst nicht zur Klärung dessen Gefährlichkeit durch die Polizeidiensthundestaffel begutachten lassen. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Im Garten eines Anwesens in einer Gemeinde im Landkreis Mainz-Bingen biss ein Hund zwei Zwergkaninchen (ein schwarzer Zwergwidder und ein Löwenkopfkaninchen) sowie zwei Meerschweinchen tot, die der Hausbewohnerin gehörten.Es sei der Husky der in der Nachbarschaft wohnenden Antragsteller gewesen, gab diese an. Der Hund habe sich häufig auf einem umzäunten Gelände der Antragsteller... Lesen Sie mehr