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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verzögerte Bearbeitung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13.01.2021
- 20 W 1742/20 -

Erhebliche Verzögerung bei Erstellung eines Gutachtens durch Sachverständigen rechtfertigt allein keine Besorgnis der Befangenheit

Sachverständige kann nicht abgelehnt werden

Verzögert sich die Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen erheblich, rechtfertigt dies allein nicht dessen Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens vor dem Landgericht Landshut sollte ein Sachverständiger im Jahr 2018 ein Gutachten über das Vorliegen von behaupteten Mängeln an einem errichteten Einfamilienhaus erstellen. Da es bei der Erstellung des Gutachtens zu erheblichen Verzögerungen kam, wurde der Sachverständige von einer der Parteien als befangen abgelehnt.Das Landgericht Landshut lehnte den Befangenheitsantrag ab. Die lange Verfahrensdauer wegen der verzögerten Bearbeitung durch den Sachverständigen treffe alle Parteien gleichermaßen, so das Gericht. Eine einseitige Nähe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.03.2015
- 111 C 9/15 -

Verspätete Bearbeitung eines Frei­stellungs­auftrags aufgrund Irrtums über Bestehen einer Ehe zwischen zwei Frauen rechtfertigt keinen Ent­schädigungs­anspruch

Durch Diskriminierung zugefügte Herabsetzung bzw. Zurücksetzung fehlt es an erforderlicher Intensität

Wird ein Frei­stellungs­auftrag verspätet bearbeitet, weil der zuständige Mitarbeiter irrtümlich davon ausgeht, dass eine Ehe zwischen zwei Frauen nicht geschlossen werden kann, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG). Denn die durch die Diskriminierung zugefügte Herabsetzung bzw. Zurücksetzung fehlt es in diesem Fall an der erforderlichen Intensität. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2013 ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge eines Ehepaars verspätet bearbeitet. Hintergrund dessen war, dass es sich beim Ehepaar um zwei Frauen handelte und sie den Auftrag als Ehegattinnen unterschrieben hatten. Der zuständige Mitarbeiter ging aber davon aus, dass die Frauen keine Eheleute, sondern eingetragene Lebenspartnerinnen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 19.03.2013
- 7 K 51/12 -

Anfragen von Stadträten müssen fristgemäß beantwortet werden

Es handelt sich um eine zwingende Frist, die nur unter außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden muss

Die Dresdner Stadträte haben einen Anspruch darauf, dass ihre schriftlichen Anfragen an die Oberbürgermeisterin in der Regel binnen 14 Tagen, spätestens jedoch nach sechs Wochen beantwortet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob die Klägerin, eine Dresdner Stadträtin, da sie sich durch die verzögerte Bearbeitung ihrer Anfragen in ihren Rechten verletzt sah. Zudem machte sie geltend, dass der Stadtrat und dessen Sportausschuss nicht hinreichend am Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung des Leiters des Eigenbetriebs Sportstätten und Bäderbetrieb in den Jahren 2009bis 2011 beteiligt worden seien.... Lesen Sie mehr