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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vertriebskanäle“ veröffentlicht wurden

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 21.09.2017
- 22 O 1330/17 -

Internet-Marktplatz zur Auskunft über Markenfälschungen durch Dritte verpflichtet

Betreiber des Internet-Marktplatzes muss Auskunft über Herkunft und Vertriebswege von markenverletzender Ware erteilen

Das Landgerichts Braunschweig hat die Betreiberin eines sogenannten Marktplatzes im Internet und die dazugehörige technische Servicegesellschaft zur Erteilung der Auskunft über Herkunft und Vertriebswege von markenverletzender Ware verurteilt. Die Auskunfts­ver­pflichtung umfasst u.a. auch die namentliche Nennung von Herstellern, Lieferanten sowie Mengenangaben über die markenverletzende Ware.

Die Klägerin, ein in Braunschweig ansässiges Bekleidungsunternehmen, ist Inhaberin einer Marke "B. S.", eingetragen für die Warenklasse Bekleidungsstücke. Die Klägerin stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, nachdem sie bemerkt hatte, dass eine ausländische Firma über den von der Beklagten zu 2) betriebenen Marktplatz T-Shirts zum Verkauf anbot, die auf der Rück- und Vorderseite die Aufschrift " B. S. " trugen, aber nicht von der Klägerin stammten.In der Urteilsbegründung verwies das Landgericht Braunschweig darauf, dass es sich unstreitig nicht um Originalware, sondern um Fälschungen gehandelt habe, da diese... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.07.2018
- 11 U 96/14 (Kart) -

Anbieter von Luxusparfüms darf Vertriebspartner den Verkauf über die Plattform Amazon.de untersagen

Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf Amazon.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass ein Anbieter von Luxusparfüms seinen Vertriebspartnern untersagen darf, diese über die Plattform "amazon.de" zu bewerben und zu vertreiben. Der Entscheidung ist ein Vorlageverfahren zum EuGH vorausgegangen.

Die Klägerin, die Firma Coty Germany GmbH, vertreibt Markenkosmetikprodukte in Deutschland. Die Beklagte zählt zu den von der Klägerin autorisierten Einzelhändlern (Depositären), die bestimmte Qualitätsanforderungen beim Vertrieb der klägerischen Produkte einhalten müssen. Die Beklagte vertreibt die Produkte in stationären Läden sowie im Internet über einen eigenen Internet-Shop und... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.12.2015
-  11 U 84/14 (Kart), 11 U 96/14 (Kart) -

Verbot zum Verkauf von Markenrucksäcken über Amazon zulässig

Verbot zur Bewerbung der Markenrucksäcke über Preis­vergleichs­portale kartellrechtlich unzulässig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein in einem Vertriebsvertrag festgelegtes Verbot zum Verkauf von Markenrucksäcken über die Verkaufsplattform Amazon für zulässig erklärt. Das Verbot, die Markenrucksäcke über Preis­vergleichs­portale zu bewerben, hat das Gericht hingegen als kartellrechtlich unzulässig angesehen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Herstellerin von Markenrucksäcken macht die Belieferung der Klägerin, einer Sportartikelfachhändlerin, davon abhängig, dass diese dem in der Vertriebsvereinbarung enthaltenem Verbot zustimmt, die Markenrucksäcke über die Internetverkaufsplattform Amazon zu verkaufen und diese über Preisvergleichsportale bzw. Preissuchmaschinen zu bewerben.... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 30.06.2011
- C-212/08 -

EuGH zum Monopol für online angebotene Pferdewetten

Monopol für Pferdewetten zur Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren mitunter gerechtfertigt

Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein, wenn mit ihm das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird. Die Beeinträchtigung der Dienstleistungs­freiheit, die ein solches Monopol darstellt, ist in Bezug auf sämtliche Vertriebskanäle für diese Wetten zu beurteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Eine französische Regelung überträgt dem Groupement d’intérêt économique Pari Mutuel Urbain (PMU) ein Monopol für die Verwaltung von Wetten außerhalb von Rennplätzen. Im Juli 2005 beantragte die Zeturf Ltd, eine Gesellschaft maltesischen Rechts, die Pferdewetten im Internet anbietet, bei den französischen Behörden die Aufhebung dieser Regelung. Zeturf verfügt über eine Zulassung der... Lesen Sie mehr




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