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Samstag, 27. Juli 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versanddauer“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hanau, Urteil vom 31.01.2024
- 39 C 111/23 -

Fahrzeughändler kann sich nicht beliebig lange Lieferzeit vorbehalten

Zu lange Lieferzeit berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag

Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass sich der Verkäufer über eine Klausel in dem Fahrzeugkaufvertrag nicht von der Pflicht befreien kann, den PKW zumindest innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern.

In einem Kaufvertrag über ein noch herzustellendes Fahrzeug befand sich eine Klausel, nach der es wegen Lieferschwierigkeiten für Bestellungen keinen Liefertermin gebe. Nach mehrfachen Anfragen und einer Fristsetzung erklärte der Käufer knapp ein Jahr nach Kaufabschluss den Rücktritt von dem Vertrag. Hierfür forderte der Händler sodann Schadensersatz in Form von „Storno-Gebühren“ von über 3,000,00 €, da er ausdrücklich keinen Liefertermin zugesagt habe.Das Amtsgericht hat entschieden, dass dem Händler keine Stornierungskosten zustehen. Denn die Regelung in dem Kaufvertrag sei eine vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingung,... Lesen Sie mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 05.10.2012
- 2 U 49/12 -

Angabe "voraussichtliche Versanddauer 1-3 Werktage" ist unzulässig

Angabe ist eine Geschäftsbedingung und kein bloßer Hinweis oder Werbeaussage

Die Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des § 308 Nr. 1 BGB und ist daher unzulässig. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Geschäftsbedingung und nicht um einen bloßen Hinweis oder eine Werbeaussage. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall konkurrierten die Parteien im Handel mit Bar- und Partyartikeln. Die Klägerin wendete sich gegen eine Internetwerbung des Beklagten. Sie beanstandete unter anderem die Angabe "voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage". Antragsgemäß erließ das Landgericht Bremen eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten. Nach Einlegung des Widerspruchs durch diesen,... Lesen Sie mehr



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