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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verlustgeschäfte“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.03.2013
- 10 K 2067/12 -

Im EU-Ausland entstandene Verluste können in Deutschland steuermindernd berücksichtigt werden

Finale Auslandsverluste müssen im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens berücksichtigt werden

Kosten eines fehlgeschlagenen Versuchs, in Belgien Ferienwohnungen zu kaufen, können in Deutschland steuermindernd berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine deutsche GmbH, wollte in Belgien 21 Ferienpark-Chalets zum Preis von über einer Million Euro zur Vermietung an Feriengäste kaufen. Sie musste dafür im Jahr 2006 eine Anzahlung von 300.000 Euro leisten. Die Anzahlung verfiel, als Ende 2006 feststand, dass es nicht zu dem beabsichtigten Kauf kommen wird.Das Finanzamt versagte der GmbH die Berücksichtigung der verlorenen Anzahlung bei der Festsetzung der inländischen Körperschaftsteuer. Da die Gewinne aus der beabsichtigten Geschäftstätigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien in Deutschland steuerfrei gewesen wären,... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 12.07.2012
- S 16 AS 325/10 -

Hartz IV: Kein Ausgleich bei Verlustgeschäften

Familie hat bei Verlusten aus Immobilienvermietungen keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen

Wer bereits über positive Einnahmen (Arbeitsentgelt, Krankengeld und Kindergeld) verfügt, hat keinen zusätzlichen Hartz IV-Anspruch, da bereits Einnahmen zur Beschreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

In dem zugrunde liegenden Streitfall wandten sich die Kläger gegen die Ablehnung von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") wegen fehlender Hilfebedürftigkeit. Die fünfköpfige Familie aus Sprendlingen hatte beim Job-Center vorgetragen, dass sie zwar über positive Einnahmen (Arbeitsentgelt, Krankengeld und Kindergeld) verfüge, diese jedoch zum größten Teil mit Verlusten aus der Vermietung... Lesen Sie mehr



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