die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterhaltungskünstler“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.09.2017
- B 3 KS 1/17 R -
Für Professionelle (Eis-)Tänzer der TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" sind keine Künstlersozialabgaben zu entrichten
Tänzer sind als Sportler und nicht als Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung anzusehen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Produktionsfirma keine Künstlersozialabgabe für die Mitwirkung professioneller (Eis-)Tänzer in den TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" in den Jahren 2006 und 2007 entrichten musste. Diese Personen sind als Sportler und nicht als Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung zu qualifizieren. Damit hat das BSG die Entscheidung der Vorinstanz (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen) bestätigt.
Das Bundessozialgericht hat damit an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass nicht jeder automatisch zum Unterhaltungskünstler wird, wenn er in einem Unterhaltungsformat des sogenannten "Factual Entertainment" eine eigenständige Leistung erbringt. Entscheidend ist vielmehr, wie die konkrete Tätigkeit der Akteure im Kontext der Fernsehshows zu beurteilen ist (so bereits ein Senatsurteil vom 1. Oktober 2009 zur TV-Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar").Die professionellen (Eis-)Tänzer präsentierten in den genannten Shows schwerpunktmäßig ihren Tanz beziehungsweise Eistanz als Sport. Tanz unterfällt aber nur dann... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 01.10.2009
- B 3 KS 4/08 R -
Bundessozialgericht: Die Juroren bei Deutschland sucht den Superstar (DSDS) sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
RTL muss Künstlersozialabgabe abführen
Die Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) verpflichtet den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender RTL zur Künstlersozialabgabe (KSA). Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar, sondern sie sind wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts. Sie begleiten ihr Urteil über die musikalischen Bemühungen der Kandidaten/-innen mit unterhaltsam gemeinten, oft aber bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks übersteigenden Kommentaren und tragen... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.09.2008
- L 16 KR 5/08 -
Künstlerabgabe für "Superstar"-Juroren
Künstlersozialversicherungsgesetz gibt keinen besonderen Qualitätsrahmen vor
Die Honorare an Juroren der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) sind in der Künstlersozialversicherung abgabepflichtig. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der Fernsehsender RTL strahlt seit Herbst 2002 die Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" aus. Die Sendung kombiniert einen Talentwettbewerb mit interaktiven Elementen. Zunächst beurteilt eine Jury die Auftritte der Nachwuchssänger, anschließend können die Zuschauer telefonisch für ihren Favoriten stimmen. Der Kandidat mit den jeweils wenigsten Anrufen scheidet aus.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Köln, Urteil vom 12.11.2007
- S 23 KR 3/07 -
Juror bei "Deutschland sucht den Superstar" ist Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung
RTL muss Beiträge in Höhe von 173.000 EUR nachzahlen
Das Sozialgericht Köln hat eine Klage des Fernsehsenders RTL Television GmbH gegen die Künstlersozialkasse abgewiesen.
Der Fernsehsender wehrte sich mit der Klage gegen einen Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse (KSK). Auf Grundlage dieses Bescheides wurde RTL verpflichtet, für die Tätigkeit der Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" Staffel I und II (Dieter Bohlen, Thomas Stein, Shona Fraser und Thomas Bug) Beiträge an die Künstlersozialkasse nach zu zahlen, da es sich hierbei... Lesen Sie mehr