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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Übergangszeit“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.07.2021
- III R 40/19 -

BFH zum Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung eines Hochschulstudiums für Zwecke des Kindergelds

Studium endet mit Erhalt sämtlicher Prüfungsergebnisse in Schriftform

Kinder, die das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, beginnt ein solches Hochschulstudium mit der erstmaligen Durchführung von Aus­bildungs­maßnahmen. Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden.

Im hier vorliegenden Fall ist die Klägerin die Mutter einer im Mai 1992 geborenen Tochter. Diese war ab März 2015 an einer Hochschule im Masterstudiengang "Management" eingeschrieben. Nachdem die Hochschule der Tochter zunächst den erfolgreichen Abschluss mündlich mitgeteilt hatte, stellte sie den Abschluss und die Abschlussnoten Ende Oktober 2016 online. Die Zeugnisse holte die Tochter Ende November 2016 persönlich im Prüfungsamt ab. Im März 2017 bewarb sie sich für ein weiteres Bachelorstudium im Fach Politikwissenschaft, das sie im April 2017 aufnahm. Die Familienkasse gewährte wegen des Masterstudiums bis einschließlich Oktober 2016 Kindergeld... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2021
- 7 L 2665/20 -

Keine Laser-Tattooentfernung durch Heilpraktiker

Laser-Tattooentfernung darf nur noch von Ärzten vorgenommen werden

Die Entfernung von Tattoos in Form einer Laserbehandlung darf seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr von Heilpraktikern, sondern nur noch von Ärzten, vorgenommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf1 entschieden und den Eilantrag eines Unternehmens abgelehnt, das entsprechende Behandlungen vorerst weiter anbieten wollte.

Nach der seit dem 31. Dezember 2020 geltenden Vorschrift des § 5 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) dürfe die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up nur noch von approbierten Ärzten mit entsprechender ärztlicher... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2020
- 1 BvR 895/16 -

Tabakhersteller scheitert mit Verfassungs­beschwerde gegen das Tabak­erzeugnis­gesetz

Verbot von aromatisiertem Tabak bleibt bestehen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Verfassungs­beschwerde einer Produzentin von Tabakerzeugnissen gegen das Tabak­erzeugnis­gesetz (TabakerzG) und die Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzV) nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Überprüfung dieser Regelungen am Maßstab der deutschen Grundrechte nicht in Betracht kommt, weil sie zwingendes Unionsrecht umsetzen. Angesichts der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit des einschlägigen zwingenden unionsrechtlichen Fachrechts mit den Unionsgrundrechten erscheint es auch ausgeschlossen, eine Überprüfung am Maßstab der deutschen Grundrechte durch eine Vorlage mit dem Ziel der Ungültigerklärung dieses unionsrechtlichen Fachrechts zu eröffnen. Soweit die Beschwerdeführerin die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht als verspätet rügt, ist eine Prüfung am Maßstab der deutschen Grundrechte zwar eröffnet, eine Grundrechts­verletzung allerdings nicht genügend dargetan.

Die Beschwerdeführerin sieht sich als Produzentin von Tabakerzeugnissen, insbesondere mentholisierten Tabak-Feinschnitten, durch die Regelungen der § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 TabakerzG in Verbindung mit §§ 12 bis 16 TabakerzV und § 18 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 TabakerzG in ihren Rechten aus Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verletzt... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Trier, Urteil vom 21.05.2012
- S 2 LW 5/12 -

SG Trier zum Anspruch auf Weiterzahlung der Waisenrente in der Zeit zwischen Abitur und Studium

Praktikum an einer Förderschule ist mit "Ausbildung" gleichzustellen

Ein Praktikum an einer Förderschule, das in der Übergangszeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme eines Studiums absolviert wird, ist als qualifizierter Erkenntniserwerb anzusehen und einer "Ausbildung" gleichzusetzen und kann somit einen Anspruch auf Weiterzahlung von Waisenrente begründen. Dies gilt auch dann, wenn die Durchführung eines solchen Praktikums keine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Trier hervor.

Waisenrente wird für ein Kind längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt. Da bei zahlreichen Studiengängen die Aufnahme eines Studiums erst zum Wintersemester möglich ist, kann dies infolge des vorgezogenen... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.12.2011
- III R 5/07 und III R 41/07 -

Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst

Viermonatsfrist stellt keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar

Der anspruchsberechtigte Elternteil erhält kein Kindergeld für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst wartet. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

In den vorliegenden Fällen begehrten die Kläger Kindergeld, obwohl ihre Kinder die gesetzlich geregelte Übergangszeit von vier Monaten überschritten hatten.Der Kindergeldberechtigte kann u.a. für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 27. (ab Veranlagungszeitraum 2007: 25.) Lebensjahr vollendet hat, Kindergeld erhalten, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens... Lesen Sie mehr




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